Dieses FAQ ist noch im Aufbau!
Hier findet ihr kurze Erläuterungen zu den gängigsten Fragen und Problemen im BAföG sowie Verweise auf längere Artikel, die detailliertere Antworten geben können. Wo es darauf ankommt, verwenden wir Fachbegriffe und verweisen auf die entsprechenden Fundstellen in Rechtsprechung und Gesetz. Ansonsten versuchen wir, dieses Angebot niederschwellig zu halten und erklären manches zum besseren Verständnis mehrfach oder untechnisch.
Das FAQ kann dabei nicht alle fall- und länderspezifischen Besonderheiten abdecken. Sofern für Studierende der Uni Bielefeld und der HSBI unterschiedliche Regeln gelten, wird darauf hingewiesen.
Im Zweifel wird immer eine persönliche Beratung empfohlen, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Wendet euch hierzu an die Beratungsstelle eures Vertrauens.
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Informationen zum BAföG
- Grundbegriffe und Regeln
- Alle wichtigen Fachbegriffe sowie die grundlegenden Regeln des BAföG.
- Die Rückzahlung
- Die Studienstarthilfe
- Eine einmalige Unterstützung über 1.000 € zum Studienbeginn für Studierende aus einkommensschwachen Familien.
- Grundbegriffe und Regeln
- Informationen zu Antragstellung und Förderung
- Der BAföG-Antrag
- Die wichtigsten Informationen und Hinweise für die Antragstellung.
- Übersicht über die Formblätter
- Eine kurze Übersicht über die vom Bund herausgegebenen Formblätter.
- Studieren im Ausland (in Bearbeitung)
- Die Besonderheiten beim Auslands-BAföG.
- Der BAföG-Antrag
- Verlängerungsmöglichkeiten im BAföG
- Verzögerungen im Studium (in Bearbeitung)
- Die Gründe, durch die eine Verlängerung im BAföG möglich ist.
- Das Flexibilitätssemester
- Hilfe zum Studienabschluss
- Verzögerungen im Studium (in Bearbeitung)
- Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung
- Wohngeld
- Die Sozialleistung zur Unterstützung bei niedrigem Einkommen, um einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums zu erhalten.
- Stipendien (in Bearbeitung)
- Kredite und Darlehen (in Bearbeitung)
- Wohngeld
Haftungshinweis
Das FAQ ist auf dem Rechtsstand vom 01.01.2025 und umfasst die Änderungen des 29. BAföGÄndG.
Es deckt hierbei nur die Regelungen für Studierende ab. Informationen zum Schüler-BAföG und zum Aufstiegs-BAföG (Meisterbafög) können nicht abgebildet werden.
Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen!
Alle Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen nur die Ämter für Ausbildungsförderung und das Bundesverwaltungsamt.