FAQ

Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung

Wohngeld

Die Sozialleistung zur Unterstützung bei niedrigem Einkommen, um einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums zu erhalten.

Wohngeld ist eine unterstützende Sozialleistung, das in Form eines Zuschusses (d.h. ohne Pflicht zur Rückzahlung) ausgezahlt wird.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Menschen, die selber eine Wohnung mieten oder ein Heim bewohnen.
Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Menschen, die Eigentum an einer Wohnung oder einem Haus haben.

Wohngeld steht Menschen mit geringerem Einkommen zu, um die Belastung durch die Wohnkosten zu verringern.

Studierende können dann Wohngeld beantragen, wenn sie dem Grunde nach nicht mehr BAföG-berechtigt, aber anderweitig grundlegend finanziert sind.
(§ 20 Abs. 2 Nr. 1 WOGG)

Auch internationale Studierende können Wohngeld bekommen. Sollten sie aber einen Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG haben, kann es unter Umständen zu Problemen mit dem Aufenthalt kommen, insbesondere wenn sie sich durch ein Sperrkonto oder eine andere Person mit Einkommen abgesichert sind.

Dem Grunde nach nicht (mehr) BAföG-berechtigt ist, wer zumindest für eine bestimmte Zeit vom Bezug von BAföG ausgeschlossen ist.
Das ist z.B. dann der Fall, wenn das Studium ein Zweitstudium ist, das Fach oder die Fachrichtung unbegründet zu spät gewechselt wurde oder die Förderungshöchstdauer bereits überschritten ist. Dies sind Gründe, die zumindest für eine bestimmte Zeit unveränderlich sind und vom Erhalt vom BAföG ausschließen.
Wenn der BAföG-Satz bei 0 € liegt (z.B. aufgrund von zu hohem elterlichen Einkommen, eigenem Einkommen oder Vermögen), dann besteht noch eine BAföG-Berechtigung dem Grunde nach, denn hier geht es nur um die Höhe des BAföG, nicht um die Berechtigung zum Erhalt von BAföG selbst. Sollten sich die über die Höhe entscheidenden Tatsachen ändern, wird der BAföG-Satz neu berechnet.

Wer BAföG ausschließlich als Darlehen erhält (z.B. Hilfe zum Studienabschluss oder Sanktionssemester nach einem zweiten Fachrichtungswechsel), ist wohngeldberechtigt (20.22 WoGVwV).

Wer grundsätzlich bafögberechtigt wäre, aber ein Vollstipendium erhält und deswegen vom BAföG ausgeschlossen ist, kann für die Dauer der Förderung ebenfalls Wohngeld beantragen.

Um überhaupt Wohngeld erhalten zu können, muss zunächst die grundlegende Finanzierung durch die Antragstellenden selbst nachgewiesen werden.
Relevante Finanzierungsmittel sind unter anderem Lohn und Gehalt, Unterhalt, Vollstipendien, Darlehen, Erspartes oder auch BAföG als Hilfe zum Studienabschluss.

Mindestens 80% der regelmäßig anfallenden, monatlichen Ausgaben müssen eigenständig finanziert sein.

Wohngeld soll unterstützen und nicht die Grundfinanzierung bilden.
Mit der Plausibilitätsprüfung wird geprüft, ob der Haushalt mindestens 80% der regelmäßigen monatlichen Ausgaben (Bedarf) selber finanzieren kann.

Bei Studierenden werden nicht die Bedarfssätze aus dem SGB XII angenommen; es wird eine individuelle Rechnung gemacht.
Dafür gibt es das Formblatt Fragebogen für Studierende und Auszubildende (bereitgestellt als Direktdownload von der Stadt Bielefeld).

Ein gemeinsamer Haushalt stellt immer auf den Willen der BewohnerInnen ab, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Insbesondere geht es hier aber um eine rechtliche Verantwortung wie bei Eltern und Kindern oder Eheleuten, sowie eine finanzielle Verantwortung.
(§ 7 SGB 2)

Das sind also immer die antragstellende Person selbst, Eltern, Kinder Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und sonstige Verwandte. Darunter zählen aber auch nicht verwandte Personen, die „mit einem Haushaltsmitglied so zusammenleb[en], dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 WoGG)

PartnerInnen können zum gemeinsamen Haushalt gehören, wenn sie über Einkommen und Vermögen der anderen Person verfügen dürfen (z.B. wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, dass ihr Zugriff auf das Konto der anderen Person habt).

WG-Mitbewohnende gehören nicht zum gemeinsamen Haushalt.

Die Höhe wird berechnet anhand der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder und der zu berücksichtigenden Miete (bei der Mietwohnung) oder Belastung (beim Eigentum).

Der Antrag kann auf Papier oder in NRW auch digital gestellt werden.
Die Stadt Bielefeld hat alle erforderlichen Antragsdokumente online zur Verfügung gestellt: Wohngeld (WoGG)
Einen Wohngeldrechner für eine erste Einschätzung sowie die Möglichkeit eines Online-Antrags wird bereitgestellt vom MHKBD: Wohngeldrechner

Eingereicht werden müssen für gewöhnlich folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Anlagen Zusatzeinkünfte/Vermögen
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und/oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Mietbescheinigung
  • Fragebogen für Studierende und Auszubildende
  • Nachweise, wenn erforderlich

Weitere Unterlagen sollten eingereicht werden, sofern sie auf eure Lebenssituation zutreffen oder die Wohngeldbehörde diese fordert.

Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt. Dort gibt es auch die benötigten Formulare.

Wohngeld kann frühestens ab dem Monat erhalten werden, in dem erstmalig der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Das heißt, ihr müsst spätestens am letzten Tag des Monats euren Antrag stellen, damit ihr noch für den gesamten Monat Wohngeld bekommt.
Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate, sodass eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll ist. Wohngeld wird in der Regel immer nur für ein Jahr gewährt, danach muss ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.

Stipendien

Einen Anspruch auf ein Stipendium gibt es nicht und die Stipendiengeber haben eigene, oft hohe Anforderungen an die BewerberInnen.
Wer aber für ein Stipendium ausgewählt wird, kann davon in vielerlei Hinsicht profitieren.

Beim Stipendium geht es für viele Studierende vorrangig um eine finanzielle Förderung. Anders als bei Leistungen wie BAföG, die zumindest anteilig zurückgezahlt werden müssen, muss das Stipendium nicht zurückgezahlt werden, auch nicht anteilig. Es werden also keine Schulden aufgenommen.

Zusätzlich bieten Stipendien in der Regel weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die StipendiatInnen während und auch nach ihrem Studium helfen können.
Diese ideelle Förderung kann, abhängig von den einzelnen Stiftungen und Förderungswerken, bedeuten, dass es ein großes Netzwerk gibt, mit Workshops, Treffen, Veranstaltungen und vielen Mit-StipendiatInnen, die aus ihrer eigenen Erfahrung berichten und beim sozialen Rückhalt und Networking unterstützen können.

Jede Stiftung hat eigene Auswahlkriterien, nach denen sie ihre StipendiatInnen auswählen. Generell haben sich aber vor allem drei Kriterien entwickelt, die in der Regel immer relevant sind für eine erfolgreiche Bewerbung.

Leistungen

Gute Noten helfen, es braucht aber nicht immer einen Einserschnitt, um eine erfolgreiche Bewerbung zu schreiben. Einsatz zeigen, interdisziplinär zu sein (auch mal über den eigenen Tellerrand zu schauen) und auch Fortschritt zeigen kann ebenso wichtig sein, um Stipendiengeber davon zu überzeugen, dass du für das Studium und auch für das Stipendium geeignet bist.

Engagement

Nicht nur die akademische Leistungsfähigkeit ist wichtig, sondern und vor allem auch, wie sich die StipendiatInnen in die Gesellschaft einbringen.
Ehrenamtliches Engagement zeigt, dass du dich für andere interessierst und die Gesellschaft positiv beeinflussen möchtest. Politisch, sozial, öffentlich oder privat, im Verein, in der Gemeinde oder auch woanders.

Eigene Werte

Zuletzt müssen deine eigenen Werte und Vorstellungen natürlich auch zu der Stiftung passen, bei der du dich bewirbst. Lies dir also mal durch, wofür die Stiftung steht und welche Personen oder Personengruppen sie unterstützen möchte, und ob du dich damit identifizieren kannst.

Die 13 großen Begabtenförderungswerke lassen sich in diese Gruppen einteilen:

  • Parteinah
  • Konfessionell
  • Gewerkschaftsnah
  • Wirtschaftsnah
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

Zusätzlich gibt es das Deutschlandstipendium, welches von den Hochschulen selber vergeben wird und zur Hälfte privat und zur Hälfte vom Staat finanziert wird, und das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Es gibt auch viele kleinere, private Stiftungen, die Stipendien anbieten. Eine abschließende Liste gibt es nicht, und viele Stipendien stehen nur für einen kurzen Zeitraum oder für hochspezifische Studiengänge oder Bildungsbiografien zur Verfügung.

Kredite und Darlehen

Das DAKA-Darlehen ist ein zinsfreies Darlehen der Darlehenskasse der Studierendenwerke, einem Zusammenschluss der 12 Studierendenwerke in NRW.

Bis zu 12.000 € können aufgenommen werden. Es fallen zwar keine Zinsen an, aber es gibt eine Bearbeitungspauschale von 5% und Darlehensnehmende brauchen einen Bürgen.

Für mehr Informationen kommt bei der Studienfinanzierungsberatung vorbei, kontaktiert Frau Otteimkampe vom Studierendenwerk Bielefeld oder schaut auf der Seite des DAKA-Darlehens selber vorbei.

Der AStA der Uni Bielefeld vergibt zinslose Darlehen von bis zu 1.000 Euro an Studierende in finanziellen Notlagen, die in kleinen Raten zurückgezahlt werden können. Damit wird geholfen, kurzfristige finanzielle Engpässe abzufedern – unbürokratisch und solidarisch.

Sozialreferat: https://asta-bielefeld.de/der-asta/sozref/

Erforderliche Dokumente und Darlehensvertrag: http://wordpress-asta.asta-bielefeld.de/wp-content/uploads/2025/10/Sozialdarlehensvertrag.pdf

Studierende der Fachhochschule Bielefeld, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit, beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung dieser finanziellen Notlage zu beantragen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Sozialdarlehensordnung (SDO) und eines geregelten Antragsverfahrens.
Bis zu 600 Euro können beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Ordentliche Immatrikulation an der Hochschule Bielefeld
  • Nachweis einer akuten finanziellen Notlage
  • Bereitschaft zur Rückzahlung des Darlehens

Sozialreferat: https://asta-hsbi.de/referat-soziales-recht/

Erforderliche Dokumente und Hinweise: https://asta-hsbi.de/dokumente/