Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung
Wohngeld
Die Sozialleistung zur Unterstützung bei niedrigem Einkommen, um einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums zu erhalten.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine unterstützende Sozialleistung, das in Form eines Zuschusses (d.h. ohne Pflicht zur Rückzahlung) ausgezahlt wird.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Menschen, die selber eine Wohnung mieten oder ein Heim bewohnen. Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Menschen, die Eigentum an einer Wohnung oder einem Haus haben.
Wer kann Wohngeld bekommen?
Wohngeld steht Menschen mit geringerem Einkommen zu, um die Belastung durch die Wohnkosten zu verringern.
Studierende können dann Wohngeld beantragen, wenn sie dem Grunde nach nicht mehr BAföG-berechtigt, aber anderweitig grundlegend finanziert sind.
(§ 20 Abs. 2 Nr. 1 WOGG)
Auch internationale Studierende können Wohngeld bekommen. Sollten sie aber einen Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG haben, kann es unter Umständen zu Problemen mit dem Aufenthalt kommen, insbesondere wenn sie sich durch ein Sperrkonto oder eine andere Person mit Einkommen abgesichert sind.
Was bedeutet es, "dem Grunde nach nicht (mehr) BAfög-berechtigt" zu sein?
Dem Grunde nach nicht (mehr) BAföG-berechtigt ist, wer zumindest für eine bestimmte Zeit vom Bezug von BAföG ausgeschlossen ist.
Das ist z.B. dann der Fall, wenn das Studium ein Zweitstudium ist, das Fach oder die Fachrichtung unbegründet zu spät gewechselt wurde oder die Förderungshöchstdauer bereits überschritten ist. Dies sind Gründe, die zumindest für eine bestimmte Zeit unveränderlich sind und vom Erhalt vom BAföG ausschließen.
Wenn der BAföG-Satz bei 0 € liegt (z.B. aufgrund von zu hohem elterlichen Einkommen, eigenem Einkommen oder Vermögen), dann besteht noch eine BAföG-Berechtigung dem Grunde nach, denn hier geht es nur um die Höhe des BAföG, nicht um die Berechtigung zum Erhalt von BAföG selbst. Sollten sich die über die Höhe entscheidenden Tatsachen ändern, wird der BAföG-Satz neu berechnet.
Wer BAföG ausschließlich als Darlehen erhält (z.B. Hilfe zum Studienabschluss oder Sanktionssemester nach einem zweiten Fachrichtungswechsel), ist wohngeldberechtigt (20.22 WoGVwV).
Wer grundsätzlich bafögberechtigt wäre, aber ein Vollstipendium erhält und deswegen vom BAföG ausgeschlossen ist, kann für die Dauer der Förderung ebenfalls Wohngeld beantragen.
Was ist eine grundlegende Finanzierung?
Um überhaupt Wohngeld erhalten zu können, muss zunächst die grundlegende Finanzierung durch die Antragstellenden selbst nachgewiesen werden.
Relevante Finanzierungsmittel sind unter anderem Lohn und Gehalt, Unterhalt, Vollstipendien, Darlehen, Erspartes oder auch BAföG als Hilfe zum Studienabschluss.
Mindestens 80% der regelmäßig anfallenden, monatlichen Ausgaben müssen eigenständig finanziert sein.
Was ist die Plausibilitätsprüfung?
Wohngeld soll unterstützen und nicht die Grundfinanzierung bilden.
Mit der Plausibilitätsprüfung wird geprüft, ob der Haushalt mindestens 80% der regelmäßigen monatlichen Ausgaben (Bedarf) selber finanzieren kann.
Bei Studierenden werden nicht die Bedarfssätze aus dem SGB XII angenommen; es wird eine individuelle Rechnung gemacht.
Dafür gibt es das Formblatt Fragebogen für Studierende und Auszubildende (bereitgestellt als Direktdownload von der Stadt Bielefeld).
Was ist ein gemeinsamer Haushalt?
Ein gemeinsamer Haushalt stellt immer auf den Willen der BewohnerInnen ab, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Insbesondere geht es hier aber um eine rechtliche Verantwortung wie bei Eltern und Kindern oder Eheleuten, sowie eine finanzielle Verantwortung.
(§ 7 SGB 2)
Das sind also immer die antragstellende Person selbst, Eltern, Kinder Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und sonstige Verwandte. Darunter zählen aber auch nicht verwandte Personen, die „mit einem Haushaltsmitglied so zusammenleb[en], dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 WoGG)
PartnerInnen können zum gemeinsamen Haushalt gehören, wenn sie über Einkommen und Vermögen der anderen Person verfügen dürfen (z.B. wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, dass ihr Zugriff auf das Konto der anderen Person habt).
WG-Mitbewohnende gehören nicht zum gemeinsamen Haushalt.
Wonach richtet sich die Höhe?
Die Höhe wird berechnet anhand der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder und der zu berücksichtigenden Miete (bei der Mietwohnung) oder Belastung (beim Eigentum).
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag kann auf Papier oder in NRW auch digital gestellt werden.
Die Stadt Bielefeld hat alle erforderlichen Antragsdokumente online zur Verfügung gestellt: Wohngeld (WoGG)
Einen Wohngeldrechner für eine erste Einschätzung sowie die Möglichkeit eines Online-Antrags wird bereitgestellt vom MHKBD: Wohngeldrechner
Eingereicht werden müssen für gewöhnlich folgende Unterlagen:
- Antrag auf Mietzuschuss
- Anlagen Zusatzeinkünfte/Vermögen
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und/oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Mietbescheinigung
- Fragebogen für Studierende und Auszubildende
- Nachweise, wenn erforderlich
Weitere Unterlagen sollten eingereicht werden, sofern sie auf eure Lebenssituation zutreffen oder die Wohngeldbehörde diese fordert.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt. Dort gibt es auch die benötigten Formulare.
Wann wird der Antrag gestellt?
Wohngeld kann frühestens ab dem Monat erhalten werden, in dem erstmalig der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Das heißt, ihr müsst spätestens am letzten Tag des Monats euren Antrag stellen, damit ihr noch für den gesamten Monat Wohngeld bekommt.
Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate, sodass eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll ist. Wohngeld wird in der Regel immer nur für ein Jahr gewährt, danach muss ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.
Stipendien
Warum überhaupt ein Stipendium bekommen?
Einen Anspruch auf ein Stipendium gibt es nicht und die Stipendiengeber haben eigene, oft hohe Anforderungen an die BewerberInnen.
Wer aber für ein Stipendium ausgewählt wird, kann davon in vielerlei Hinsicht profitieren.
Beim Stipendium geht es für viele Studierende vorrangig um eine finanzielle Förderung. Anders als bei Leistungen wie BAföG, die zumindest anteilig zurückgezahlt werden müssen, muss das Stipendium nicht zurückgezahlt werden, auch nicht anteilig. Es werden also keine Schulden aufgenommen.
Zusätzlich bieten Stipendien in der Regel weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die StipendiatInnen während und auch nach ihrem Studium helfen können.
Diese ideelle Förderung kann, abhängig von den einzelnen Stiftungen und Förderungswerken, bedeuten, dass es ein großes Netzwerk gibt, mit Workshops, Treffen, Veranstaltungen und vielen Mit-StipendiatInnen, die aus ihrer eigenen Erfahrung berichten und beim sozialen Rückhalt und Networking unterstützen können.
Auswahlkriterien der Stipendiengeber
Jede Stiftung hat eigene Auswahlkriterien, nach denen sie ihre StipendiatInnen auswählen. Generell haben sich aber vor allem drei Kriterien entwickelt, die in der Regel immer relevant sind für eine erfolgreiche Bewerbung.
Leistungen
Gute Noten helfen, es braucht aber nicht immer einen Einserschnitt, um eine erfolgreiche Bewerbung zu schreiben. Einsatz zeigen, interdisziplinär zu sein (auch mal über den eigenen Tellerrand zu schauen) und auch Fortschritt zeigen kann ebenso wichtig sein, um Stipendiengeber davon zu überzeugen, dass du für das Studium und auch für das Stipendium geeignet bist.
Gesellschaftliches Engagement
Nicht nur die akademische Leistungsfähigkeit ist wichtig, sondern und vor allem auch, wie sich die StipendiatInnen in die Gesellschaft einbringen.
Ehrenamtliches Engagement zeigt, dass du dich für andere interessierst und die Gesellschaft positiv beeinflussen möchtest. Politisch, sozial, öffentlich oder privat, im Verein, in der Gemeinde oder auch woanders.
Eigene Werte
Zuletzt müssen deine eigenen Werte und Vorstellungen natürlich auch zu der Stiftung passen, bei der du dich bewirbst. Lies dir also mal durch, wofür die Stiftung steht und welche Personen oder Personengruppen sie unterstützen möchte, und ob du dich damit identifizieren kannst.
Welche Stipendien gibt es?
Die 13 großen Begabtenförderungswerke lassen sich in diese Gruppen einteilen:
- Parteinah
- Konfessionell
- Gewerkschaftsnah
- Wirtschaftsnah
- Studienstiftung des deutschen Volkes
Zusätzlich gibt es das Deutschlandstipendium, welches von den Hochschulen selber vergeben wird und zur Hälfte privat und zur Hälfte vom Staat finanziert wird, und das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Es gibt auch viele kleinere, private Stiftungen, die Stipendien anbieten. Eine abschließende Liste gibt es nicht, und viele Stipendien stehen nur für einen kurzen Zeitraum oder für hochspezifische Studiengänge oder Bildungsbiografien zur Verfügung.
Aufstiegsstipendium
Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann.
- Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung
- besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Eine Altersgrenze gibt es nicht; wichtig ist, plausibel darzulegen, warum ein Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.
Diese Informationen kommen von den Seiten der SBB: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/kann-ich-mich-bewerben [Stand 10.03.2026]
Cusanuswerk [katholisch]
Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland im Rahmen staatlicher Begabtenförderung.
Wir haben den Auftrag, herausragend begabte katholische Studierende, Promovierende und Auszubildende in der Breite aller Fachrichtungen ideell und finanziell zu fördern. Die Geförderten sollen befähigt werden, ihre Talente und ihr Gestaltungsvermögen in christlicher Verantwortung dort einzubringen, wo die Zukunft des Gemeinwesens entschieden wird: in Staat, Gesellschaft und Familie, Wissenschaft und Kirche, Wirtschaft, Kultur und Medien.
Bewerbungsfristen
Die Registrierung bzw. Anmeldung zur Teilnahme am Auswahlverfahren für Studienanfänger muss in der Regel bis zum 1. Juli eines Jahres erfolgen. [...]
Der Bewerbungsschluss, zu dem Sie uns einen ausgefüllten Personalbogen, einen ausformulierten Lebenslauf sowie nach Möglichkeit Ihr Abiturzeugnis bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung einreichen, ist der 6. Juli.
Diese Informationen kommen von der Seite des Cusanuswerks: https://www.cusanuswerk.de/foerderung/allgemeine-informationen [Stand 10.03.2026]
Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren, das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken und letztlich damit zu einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beitragen.
Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählt neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.
Die Bewerbung für Studierende folgender Hochschulen erfolgt über den Studienfonds OWL: Universität Bielefeld, Universität Paderborn, Hochschule Bielefeld, Technische Hochschule OWL und Hochschule für Musik Detmold
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie die Bewerbungsfristen gibt es hier: https://www.studienfonds-owl.de/stipendien/deutschlandstipendium/bewerbung
Das Deutschlandstipendium kann mit dem BAföG kombiniert werden.
Diese Informationen kommen von den Seiten des BMFTR: https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/home/home_node.html [Stand 10.03.2026]
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk [jüdisch]
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk vergibt Stipendien an besonders begabte und engagierte jüdische Studierende und Promovierende sowie Promovierende mit einem fachlichen Bezug zum Judentum. Neben der finanziellen Unterstützung ist uns die ideelle Förderung besonders wichtig.
Informationen zur Studierendenförderung gibt es hier: https://eles-studienwerk.de/studierendenfoerderung/
Bewerbungsfristen
Jedes Jahr gibt es zwei Bewerbungszeiträume:
- In der Regel 1. bis 31. Oktober für die Aufnahme zum 1. April im darauffolgenden Jahr (Sommersemester)
- In der Regel 1. bis 30. April für die Aufnahme zum 1. Oktober desselben Jahres (Wintersemester)
Informationen zum Bewerbungsverfahren für das Studienstipendium sowie zu weiteren Stipendien des ELES gibt es hier: https://eles-studienwerk.de/auswahlverfahren-zum-stipendium/
Diese Informationen kommen von den ELES-Seiten: https://eles-studienwerk.de/stipendien-und-bewerbung/ [Stand 10.03.2026]
Evangelisches Studienwerk Villigst [evangelisch]
Für unsere Förderung suchen wir engagierte junge Menschen mit Begeisterung für das eigene Fach und guten Leistungen in Schule und/oder Studium. Bewerber*innen sollten außerdem soziale Kompetenzen, kritisches Reflexionsvermögen und ein ausgeprägtes Interesse an fachübergreifenden, gesellschaftlichen, religiösen und politischen Fragestellungen mitbringen.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Studieninteressierten und Studierenden und fördern Sie ohne Probezeit für die gesamte Studiendauer. Damit möchten wir Ihnen Zeit geben, das Studienwerk mit seinen vielfältigen Angeboten kennenzulernen und aktiv mitzugestalten.
Informationen zu den Voraussetzungen gibt es hier: https://www.evstudienwerk.de/stipendium/studium/voraussetzungen/
Bewerbungsfristen
- 1. Oktober bis 15. Januar (24 Uhr) für eine Förderung ab dem nächsten Wintersemester
- 1. April bis 15. Juli (24 Uhr) für eine Förderung ab dem nächsten Sommersemester
Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie eine Checkliste gibt es hier: https://www.evstudienwerk.de/stipendium/studium/bewerbung/
Diese Informationen kommen von den Seiten des Evangelischen Studienwerks Villigst: https://www.evstudienwerk.de/stipendium/studium/unser-stipendium/ [Stand 10.03.2026]
Friedrich-Ebert-Stiftung [SPD]
Seit 100 Jahren unterstützen wir begabte junge Menschen während ihres Studiums, ihrer Promotion und ihrer Ausbildung mit unseren Stipendienprogrammen. Fördern verstehen wir dabei sowohl materiell als auch ideell: Ein FES-Stipendium bedeutet finanzielle Sicherheit und die Einbindung in ein großes Netzwerk, in dem Demokratie aktiv gestaltet wird. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Bewerber:innen zur FES passen und die FES zu ihnen.
Wir vergeben Stipendien an
- Studierende aller Fachrichtungen
- Promovierende aller Fachrichtungen (außer Medizin)
- Auszubildende aller Fachrichtungen
Weitere Informationen zu den Stipendienprogrammen sowie den Bewerbungsverfahren der FES gibt es hier: https://www.fes.de/studienfoerderung/stipendium
Diese Informationen kommen von den Seiten der FES: https://www.fes.de/studienfoerderung [Stand 10.03.2026]
Friedrich-Naumann-Stiftung [FDP]
Du hast gute bis sehr gute Noten oder akademische Leistungen, interessierst Dich für Politik, bist engagiert und hast eine liberale, weltoffene Einstellung? Dann bist Du bei der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit genau richtig und kannst Dich hier um ein Studienstipendium bewerben. Wir fördern deutsche und ausländische Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen im Vollstudium studieren.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung kann nur über unser Onlinebewerbungsportal jeweils vom 1. - 30. April und vom 1. - 31. Oktober erfolgen.
Die Bewerbungstermine sind entsprechend jeweils der 30. April und der 31. Oktober jeweils 23:59 Uhr.
Diese Informationen kommen von den Seiten der Friedrich-Naumann-Stiftung: https://www.freiheit.org/de/stipendien-fuer-studierende [Stand 10.03.2026]
Hanns-Seidel-Stiftung [CSU]
Die Hanns-Seidel-Stiftung fördert nicht nur Studierende in Bayern. Die Stipendien können für Studiengänge in Deutschland, in Mitgliedsländern der EU und der Schweiz vergeben werden.
Bei einer möglichen Aufnahme in die Förderung …
- studiere ich noch mindestens drei Semester (HAW) bzw. vier Semester (Uni) in der Regelstudienzeit – ein anschließendes Masterstudium kann in diese Berechnung einbezogen werden
- an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland bzw. im grenznahen Ausland (EU-Länder und Schweiz).
Informationen zu den Voraussetzungen gibt es hier: https://www.hss.de/stipendium/wen-suchen-wir/
Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier: https://www.hss.de/stipendium/bewerbung/
Bewerbungsfristen
15. Dezember 2026 bis einschließlich 15. Januar 2027: Studierende und Promovierende
Diese Informationen kommen von den Seiten der HSS: https://www.hss.de/stipendium/ [Stand 10.03.2026]
Hans-Böckler-Stiftung [Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes]
Die Hans-Böckler-Stiftung ist die Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Mit ihren Stipendien hat sich die Hans-Böckler-Stiftung das Ziel gesetzt, einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit im Bildungswesen zu leisten. Damit soll auch denjenigen ein erfolgreiches Studium ermöglicht werden, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist.
Die Hans-Böckler-Stiftung vergibt Stipendien an leistungsstarke Studierende, die sich gewerkschafts- und gesellschaftspolitisch engagieren.
Informationen zum Stipendium für Studierende gibt es hier: https://www.boeckler.de/de/stipendium-fur-studierende-2655.htm
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester liegt auf dem 1. Februar, der Bewerbungsschluss für das Sommersemester auf dem 1. August. Die Bewerbungsfenster öffnen sich in der Regel zwei Monate zuvor.
Du kannst dich bereits vor Studienbeginn oder innerhalb der ersten Semester bewerben.
Diese Informationen kommen vom Flyer der Stiftung zu ihren Stipendienangeboten: https://www.boeckler.de/data/BF_Flyer_Stipendien_2026_WEB.pdf [Stand 31.03.2026]
Heinrich-Böll-Stiftung [Bündnis 90/Die Grünen]
Wir fördern junge Menschen, die sich gesellschaftlich engagieren und sich für die Themen, Ziele und Werte der Heinrich-Böll-Stiftung - Demokratieförderung und Menschenrechte, Ökologie Nachhaltigkeit, Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung, Kunst und Kultur – weltweit einsetzen.
Wir fördern bis zu 1650 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten / Jahr an allen staatlich anerkannten Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen im In- und Ausland.
Wir leisten einen Beitrag zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Deshalb legen wir einen Schwerpunkt auf die Förderung besonders unterrepräsentierter Fokusgruppen wie z.B.
- Frauen, besonders in den MINT-Fächern
- Studierende und Promovierende mit Migrationsgeschichte / People of Color; Geflüchtete
- Erstakademiker*innen
- Studierende an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Voraussetzungen finden sich auf der Homepage der Heinrich-Böll-Stiftung: https://www.boell.de/de/bewerbung-um-ein-stipendium
Bewerbungsfristen
Bewerben können sich Studierende im Erststudium (bis zum 3. Fachsemester) oder ein halbes Jahr vor Beginn des Masterstudiums.
Besonders möchten wir Erstakademiker*innen zur Bewerbung ermuntern.
Ein komplettes Studium im (EU-) Ausland und in der Schweiz fördern wir ausschließlich für ein Masterstudium (nicht für ein Bachelorstudium). Auch hierfür bewerben Sie sich ein halbes Jahr vor Studienbeginn.
Bewerben können sich internationale Studierende vor Beginn des Masterstudiums in Deutschland. Vorrang haben Bewerber*innen aus DAC-Ländern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Ausland befinden.
Zweimal jährlich führen wir Bewerbungsverfahren durch.
Die Bewerbungsfristen enden am 1. März und am 1. September.
Diese Informationen kommen von den Seiten der Heinrich-Böll-Stiftung: https://www.boell.de/de/stipendien [Stand 31.03.2026]
Konrad-Adenauer-Stiftung [CDU]
Wir unterstützen besonders begabte und engagierte junge Menschen mit einem Stipendium. Unser Ziel ist es, dass sie als künftige Führungskräfte und aktive Bürger in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Kultur und Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Wir orientieren uns dabei an einem Menschenbild, das durch christlich-demokratische Wertvorstellungen geprägt ist.
Wir suchen junge Menschen, die für ihre Studienfächer brennen und gleichzeitig den Tatendrang haben, sich gesellschaftlich und politisch einzubringen. Wir suchen Menschen, die regelmäßig ehrenamtlich aktiv sind und ihre Talente für das Gemeinwohl einsetzen. Wir suchen Menschen, die sich mit christlich-demokratischen Werten identifizieren und allen Menschen respektvoll begegnen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion.
Zur Auswahl können nur diejenigen Studierenden zugelassen werden, die mindestens zwei Jahre lang die Möglichkeit haben, am Programm der ideellen Förderung teilzunehmen. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen, nicht berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen zu den Werten, Voraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren gibt es auf der Homepage der KAS: https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/stipendien
Bewerbungsfristen
In der Studien- und Promotionsförderung zum 15. Januar und zum 15. Juli eines Jahres.
Diese Informationen kommen von den Seiten der KAS: https://www.kas.de/de/ [Stand 31.03.2026]
Rosa-Luxemburg-Stiftung [Die Linke]
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung zielt auf den Ausgleich sozialer, politischer oder geschlechtlicher Benachteiligung. Bei vergleichbaren Leistungen und vergleichbarem Engagement werden daher Frauen, sozial Bedürftige sowie Menschen mit Behinderungen bevorzugt berücksichtigt. Studierende und Promovierende naturwissenschaftlicher, technischer und ingenieurwissenschaftlicher Disziplinen sowie Studierende der Verwaltungswissenschaft werden ausdrücklich zu einer Bewerbung ermutigt.
Angaben und Nachweise eines aktuellen gesellschaftspolitischen Engagements (z.B. in Migrationszusammenhängen, antifaschistischen/antirassistischen/ queer/feministischen/sozialen Initiativen, gewerkschaftlichen Zusammenhängen, in der akademischen Selbstverwaltung, der Umweltbewegung etc.) sind [...] unabdingbar. Bewerber*innen ohne nachweisbares gesellschaftspolitisches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung können nicht für das Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.
Die Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Stipendienprogramme gibt es hier: https://www.rosalux.de/stiftung/studienwerk/stipendien/studienstipendium
Eine Bewerbung ist zweimal möglich.
Ausnahme: Inländische Master-Studierende können sich nur einmal bewerben, weil hier eine Bewerbung nur mit Beginn des 1. Master-Semester möglich ist.
Sollten Sie zum Bewerbungsschluss 01.10. bereits Ihr zweites Fachsemester eines Masters beginnen, können Sie sich gern bei uns bewerben, wenn der Master ein 4-semestriger Master ist. Sie würden dann für das 3. und 4. Semester gefördert werden, wenn Sie ein Stipendium bekommen sollten.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsschluss ist am 01. Oktober. Das Bewerbungsportal wird ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Diese Informationen kommen von den Seiten der RLS: https://www.rosalux.de/stiftung/studienwerk [Stand 31.03.2026]
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Im Studienförderwerk Klaus Murmann fördern wir leistungsstarke, engagierte Studierende und Promovierende unabhängig von Studienfach und Hochschulart.
Wir befähigen junge Menschen, sich zu werteorientierten und unternehmerisch denkenden Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung zu entwickeln. Sie übernehmen Verantwortung und tragen zu einer demokratischen, innovativen und vielfältigen Gesellschaft in Europa bei. Die aktuell rund 2.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten neben der finanziellen Förderung ein umfangreiches ideelles und inhaltliches Programm, mit den Schwerpunkten Gründung und Unternehmertum, Nachhaltigkeit, Transformation, Wirtschaftsjournalismus und Bildung.
Voraussetzungen
Um sich für ein Studienstipendium bei der sdw zu bewerben, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du studierst in an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule.
- Du studierst in Vollzeit (nicht Teilzeit oder berufsbegleitend).
- Zum Zeitpunkt unserer Online-Auswahltage hast du noch mindestens 4 Semester Regelstudienzeit vor dir (Bachelor und Master zusammengenommen).
Beachte bitte, dass du als ausländische Studierende oder ausländischer Studierender gemäß BAföG §8, Abs. 1-3 förderberechtigt sein musst. Es gibt keine Beschränkungen bei der Fachausrichtung des Studiums oder des Alters; grundsätzlich richtet sich die Förderung an den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren gibt es im FAQ: https://www.sdw.org/studierende-und-promovierende/stipendien-studierende/bewerbung/faq/
Bewerbungsfristen
Die nächste Bewerbungsphase startet Anfang 2027.
Das anschließende Auswahlverfahren umfasst zwei Stufen:
- Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft die sdw-Geschäftsstelle alle Bewerbungsunterlagen sowohl formal als auch inhaltlich. Die Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, werden bis Anfang Juli 2026 zu den Online-Auswahltagen eingeladen.
- Die Online-Auswahltage finden vom 15. September bis 13. Oktober 2026 statt. Alle Bewerberinnen und Bewerber führen ein Interview mit zwei Kommissionsmitgliedern, die aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Verbands- und Stiftungswesen, Verwaltung sowie aus dem Kreis der sdw-Alumni sowie sdw-Mitarbeitenden stammen. Die Auswahlgespräche dauern etwa 75 Minuten und finden in Form eines strukturierten Interviews statt. Bewerberinnen und Bewerber, die in die Förderung aufgenommen werden, erhalten Mitte bis Ende Oktober 2026 eine E-Mail mit ihrer Zusage. Die Förderung beginnt rückwirkend zum 1. Oktober 2026.
Diese Informationen kommen von den Seiten der SDW: https://www.sdw.org/ [Stand 01.04.2026]
Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung ist das größte und älteste Begabtenförderungswerk in Deutschland. Wir fördern besonders talentierte und engagierte Studierende und Promovierende finanziell und ideell. Die Förderung ist offen für alle Studiengänge und Hochschularten. Die Studienstiftung ist als einziges Begabtenförderungswerk Deutschlands politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig.
Weitere Informationen zu den formalen Voraussetzungen gibt es hier: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/voraussetzungen
Die meisten Bewerberinnen und Bewerber werden von ihrer Schulleitung, ihrer Hochschule oder von Partnerinstitutionen für ein Stipendium vorgeschlagen.
Wenn Sie Ihr Studium vor kurzem begonnen haben, können Sie sich darüber hinaus über die Selbstbewerbung mit Auswahltest für ein Stipendium qualifizieren.
Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, laden wir Sie nach dem Vorschlag oder dem erfolgreich absolvierten Auswahltest zu einem Auswahlseminar ein.
Für Studierende an Kunst- und Musikhochschulen sowie Fachhochschulen in den Fachbereichen Bildende und Darstellende Kunst, Design, Film und Musik sowie für die Promotionsförderung hat die Studienstiftung eigene Zugangswege etabliert. Des Weiteren bietet die Studienstiftung in Kooperation mit Partnerorganisationen eine Vielzahl von offenen Stipendienprogrammen an.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen gibt es hier: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/voraussetzungen
Ein ausführliches FAQ gibt es hier: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/faqs-bewerbung-und-auswahl
Diese Informationen kommen von den Seiten der Studienstiftung: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/bewerbung-und-auswahl [Stand 31.03.2026]
ViSiB-Böllhoff-Stipendium für internationale Studierende an der HSBI
Durch die Unterstützung des Vereins zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld (kurz ViSiB) kann das International Office der HSBI, einmalige und in manchen Fällen auch mehrmonatige Nothilfen für internationale Studierende zur Verfügung stellen.
In einem vertraulichen Gespräch besprechen wir Ihre persönliche Notsituation.
Kontaktieren Sie uns gerne via international.office@hsbi.de.
Bewerbungsfristen
Die Ausschreibungen finden einmal jährlich durch die Hochschulen statt. Alle Informationen finden Sie auf der Seite des International Offices der Universität und HSBI. [Stand 01.04.2026]
Studien-Abschluss-Stipendium für internationale Studierende in Bielefeld [ViSiB]
Jedes Jahr kommen zahlreiche Studierende und Gastwissenschaftler*innen aus dem Ausland nach Bielefeld, um hier zu studieren, zu lehren, zu forschen und in eine neue Kultur einzutauchen. Wir von ViSiB (Verein für internationale Studierende in Bielefeld) sind seit 1985 eine Anlaufstelle für die neuen Bielefelder*innen und unterstützen sie bei allen Fragen rund um das Ankommen und Einleben an den Hochschulen und in der Stadt sowie in Notlagen.
Dafür gibt es unter anderem ein Studien-Abschluss-Stipendien für Studierende in der Phase kurz vor dem BA-/MA-Abschluss oder Staatsexamen (in Kooperation mit dem International Office der Universität und Fachhochschule).
Bewerbungsfristen
Die Ausschreibungen finden einmal jährlich durch die Hochschulen statt. Alle Informationen finden Sie auf der Seite des International Offices der Universität und HSBI.
Diese Informationen kommen von den Seiten der Universität Bielefeld über den Verein: https://www.uni-bielefeld.de/vereine/visib/ [Stand 01.04.2026]
Kredite und Darlehen
DAKA-Darlehen
Das DAKA-Darlehen ist ein zinsfreies Darlehen der Darlehenskasse der Studierendenwerke, einem Zusammenschluss der 12 Studierendenwerke in NRW.
Bis zu 12.000 € können aufgenommen werden. Es fallen zwar keine Zinsen an, aber es gibt eine Bearbeitungspauschale von 5% und Darlehensnehmende brauchen einen Bürgen.
Für mehr Informationen kommt bei der Studienfinanzierungsberatung vorbei, kontaktiert Frau Otteimkampe vom Studierendenwerk Bielefeld oder schaut auf der Seite des DAKA-Darlehens selber vorbei.
KfW-Studienkredit
KfW-Bildungskredit
Sozialdarlehen des AStA der Uni Bielefeld
Der AStA der Uni Bielefeld vergibt zinslose Darlehen von bis zu 1.000 Euro an Studierende in finanziellen Notlagen, die in kleinen Raten zurückgezahlt werden können. Damit wird geholfen, kurzfristige finanzielle Engpässe abzufedern – unbürokratisch und solidarisch.
Sozialreferat: https://asta-bielefeld.de/der-asta/sozref/
Erforderliche Dokumente und Darlehensvertrag: http://wordpress-asta.asta-bielefeld.de/wp-content/uploads/2025/10/Sozialdarlehensvertrag.pdf
Sozialdarlehen des AStA der HSBI
Studierende der Fachhochschule Bielefeld, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit, beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung dieser finanziellen Notlage zu beantragen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Sozialdarlehensordnung (SDO) und eines geregelten Antragsverfahrens.
Bis zu 600 Euro können beantragt werden.
Voraussetzungen
- Ordentliche Immatrikulation an der Hochschule Bielefeld
- Nachweis einer akuten finanziellen Notlage
- Bereitschaft zur Rückzahlung des Darlehens
Sozialreferat: https://asta-hsbi.de/referat-soziales-recht/
Erforderliche Dokumente und Hinweise: https://asta-hsbi.de/dokumente/
Nothilfen
Wenn gerade akut eine finanzielle Notlage besteht, gibt es einige Anlaufstellen in Bielefeld, die potentiell kurzfristig und mit wenig Bürokratie aushelfen können.
Wer ein Sozialdarlehen beim AStA der Universität Bielefeld oder der HSBI beantragen möchte, findet hier mehr Informationen.
Notfallhilfen für (inter-)nationale Studierende [Katholische Hochschulgemeinde Bielefeld]
Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung pro Semester.
Unterstützungen können maximal dreimal im gesamten Studium gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Sozialberatung findet vor Ort am Klosterplatz 3 statt.
Termine können über unser Sekretariat vereinbart werden: ChristineFinke@khg-bielefeld.de
Voraussetzungen
- eingeschriebene:r Student:in in Bielefeld, Lemgo oder Detmold
- es liegt eine finanzielle Notsituation vor
In der Regel ist eine Unterstützung von Sprachkursen und eine Unterstützung im 1. Fachsemester nicht möglich. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach.
Beantragung
Folgende Unterlagen werden per E-Mail an ChristineFinke@khg-bielefeld.de benötigt:
Pflichtunterlagen, die eingereicht werden müssen:
- alle Kontoauszüge (auch Kreditkartenabrechnungen) der letzten 3 Monate mit Sortierung nach Datum (PDF-Datei)
- aktuelle Studienbescheinigung
- aktuelle Leistungsübersicht
- Formular zur Sozialberatung
- Kopie der Bankkarte
Optionale Unterlagen, die eingereicht werden können, wenn Sie hier Hilfe benötigen:
- ggf. Anmeldungen für Abschlussarbeiten
- Belege der Krankenkasse, TU, FH mit den jeweiligen Adressen und Bankverbindungen (wenn hier Hilfe benötigt wird)
- Mietvertrag mit Adresse des Vermieters und Bankverbindung (wenn hier Hilfe benötigt wird)
- Pass/Aufenthaltstitel/Ausweis
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der KHG Bielefeld: https://www.khg-bielefeld.de/Beratung-und-Seelsorge/Notfallhilfen-fuer-%28inter-%29nationale-Student%3Ainnen/ [Stand 01.04.2026]
Sozialberatung für internationale Studierende [Evangelische Studierendengemeinde Bielefeld]
In finanziellen Notsituationen können internationale Studierende über die ESG Bielefeld einen Antrag an den ökumenischen Notfonds von "Brot für die Welt" richten. In der Regel handelt es sich um eine einmalige Unterstützung. Eine mehrmonatige Unterstützung kann nur bei Studienabschlussphasen (BA- oder MA-Arbeit bzw. Physikum oder Staatsexamen) gewährt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch. Die ESG Bielefeld wird Ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen.
Ab dem 1.10.2025 wird die Sozialberatung zentral in Bochum durchgeführt.
Bitte nehmen Sie dazu mit Pfr. Markus Sorg Kontakt auf: Markus.Sorg@ekvw.de
Voraussetzungen
- aktuell an einer Bielefelder Hochschule eingeschrieben
- Aufenthaltsstatus nach § 16.1 (Studium)
- Herkunftsland auf einer Länderliste verzeichnet, die der ESG Bielefeld vorliegt
Gefördert werden können nicht: Studierende an Studienkollegs, Asylbewerber*innen, Promotionen (PHDs), Sprachschüler*innen, Angehörige deutscher bzw. europäischer Staatsbürger*innen, zweite Studiengänge, BaFöG-Empfänger*innen, Flugtickets und Kosten im Heimatsland.
Beantragung
Für ein Beratungsgespräch senden Sie bitte folgende Unterlagen:
- Leistungsnachweis bzw Notenspiegel
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung
- Passkopie/Aufenthaltsbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate über alle Konten
- Mietvertrag
- sämtlichen Schriftverkehr, der Ihre finanzielle Situation erklärt (z.B Rechnungen, Mahnungen etc)
Achtung: vor jedem weiteren Antrag an den Ökumenischen Notfonds müssen Sie zwingend die Teilnahme an einem entwicklungspolitischen STUBE-Seminar nachweisen!
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der ESG Bielefeld: https://www.esg-bielefeld.de/sozialberatung/ [Stand 01.04.2026]
Verein für internationale Studierende in Bielefeld [ViSiB]
Als eingeschriebene*r und aktive*r internationale*r Studierende*r kann man auch einmal in eine finanzielle Notlage geraten. Für solche Fälle stellt das International Office die ViSiB-Nothilfen zur Verfügung. Melden Sie sich unter visib@uni-bielefeld.de.
Sollten Sie in eine solche Situation geraten und keine oder nicht rechtzeitig anderweitige Unterstützung erhalten, können Sie sich gerne per E-Mail an das International Office unter welcome@uni-bielefeld.de mit Ihren Kontaktdaten wenden.
Für eine Beratung steht Ihnen auch der Infopunkt International zur Verfügung:
Wann: montags bis freitags zwischen 11:00 und 13:00 Uhr
Wo: Studierenden Service Center: A0-307
[Stand 01.04.2026]
Härtefallregelung beim Semesterticket der Uni Bielefeld
II. Semesterticket-Härtefallregelungen
§ 2 Rechtsanspruch
Mitglieder der Studierendenschaft, für die die Entrichtung des Beitrages für das Semesterticket nach § 3 Abs. 1 Satz 2
Buchstabe a und c Beitragsordnung der Studierendenschaft (BO) eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt,
können nach Maßgabe dieser Ordnung eine Erstattung des § 3 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a und c BO bereits geleisteten
Beitrages für das Semesterticket erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung nach den Regelungen dieser Ordnung besteht
nicht.
Studierende, die über ein geringeres Einkommen als 550€ im Monat verfügen, können beim Sozialreferat eine Rückerstattung des Ticket-Anteils im Semesterbeitrag beantragen.
III. Erstattungen für Studierende mit anderer Fahrberechtigung
§ 11 Studierende mit anderer Fahrberechtigung gemäß § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
(1) Zunächst müssen Mitglieder der Studierendenschaft, welche die Voraussetzungen des § 3a SchwbAwV erfüllen, den
Semesterbeitrag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a und c BO in voller Höhe übernehmen. Auf Antrag kann eine
Erstattung erfolgen.
(2) Dem Antrag ist eine Kopie des Beiblatts zum Ausweis des Versorgungsamtes mit einer gültigen Wertmarke sowie eine
Semesterbescheinigung für das jeweilige Antragsemester beizufügen.
(3) Der Antrag ist bis zum Ende des Antragssemesters vollständig beim AStA einzureichen.
Beantragung
Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages gemäß Härtefallregelung
Online Anträge sind auch möglich, damit es bequem von überall geht.
Beantragungsfristen
Die Fristen für die Stellung eines Antrags auf eine Rückerstattung gemäß Härtefallregelung sind für das Wintersemester der 31.12. und für das Sommersemester der 30.06.
Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur Härtefallregelung und zum Sozialreferat gibt es hier: https://asta-bielefeld.de/der-asta/sozref/ [Stand 01.04.2026]
Rückerstattung vom Semesterticket der HSBI
Unter den folgenden Umständen, ist es möglich dass der AStA Dir auf Antrag den Preis für das Semesterticket erstatten kann.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
- Auslandssemester (länger als 4 Monate)
- Inhaber eines Schwerbehindertenausweis entsprechender Kennung (z. B. „G“, „aG“, „H“, „Bl“) der zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt.
- Doppelte Immatrikulation, wenn an beiden Hochschulen ein Deutschlandsemesterticket bezogen werden muss
- Exmatrikulation spätestens zum 15.4 /15.10 des jeweiligen Semesters
Der Antrag auf Erstattung muss bis spätestens zum 15.5 / 15.11 des jeweiligen Semesters beim AStA unter verkehr@asta-hsbi.de gestellt worden sein.
Das Formular für die Erstattung findest du Hier
Das FAQ des AStA der HSBI rund um das Deutschlandticket gibt es hier: https://asta-hsbi.de/faq-deutschlandsemesterticket/ [Stand 01.04.2026]