Zu Beginn der Großen Koalition (GroKo) wurde im Koalitionsvertrag eine umfassende BAFöG-Reform vereinbart. Nach monatelangem Streit in der Koalition ist es endlich soweit. Der große Wurf bleibt aus, dennoch gibt es einige Änderungen, hauptsächlich in den Beitragssätzen.
Kritisierte Mitte April u.a. noch das Deutsche Studierendenwerk die lange Untätigkeit der GroKo, wurde sich jetzt überraschend in der Koalition geeinigt. Die Reform soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden, damit sie zum 1. August 2026 in Kraft treten kann.
Worum wurde gestritten?
Nach der Einigung im Koalitionsvertrag, die große Novelle anzugehen, stellte sich angesichts der fragwürdigen Verteilung der Haushaltsmittel die Frage: wer bezahlt es am Ende?
Das Bundesforschungsministerium (CSU) warnte davor, dass die Reform zu Lasten anderer Forschungsprojekte (Weltraum, Flugtaxis…) gehe. Das Bundesfinanzministerium (SPD) solle daher zusätzliche Mittel aufwenden, um die Reform zu finanzieren. Dieses argumentierte, eine Investition in zukünftige Fachkräfte könne zu Lasten von hohen Rücklagen in der Forschungslandschaft durchaus finanziert werden.
Woher das notwendige Geld für die Finanzierung der Maßnahmen kommt ist noch nicht ganz geklärt. Sicher soll aber sein, dass die Reform so beschlossen wird. Auch eine dauerhafte Aufteilung der Mittel ist den Quellen zu folge nicht gesichert.
Wie ist der aktuelle Stand?
Nun haben Union und SPD ihren Finanzierungsstreit offenbar beendet. Die aktuelle Einigung sieht mehrere Stufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor. Allerdings erfüllt sie einige Erwartungen nur teilweise. Der große Wurf bleibt aus.
1. Erhöhung der Wohnkostenpauschale
Bereits zum WiSe 2026/27 soll die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern oder im Eigentum ihrer Eltern wohnen, um 60 €, von 380 € auf 440 € steigen.
Die Pauschale für Studierende, die zu Hause oder im Eigentum der Eltern wohnen, bleibt gleich. Sie beträgt derzeit 59 €. Hier stand eine komplette Streichung im Raum, von dieser wurde aber letzendlich doch abgesehen.
2. Steigende Bedarfssätze
Eine Angleichung an das Niveau der Grundsicherung soll schrittweise in den WiSe 2027/28, WiSe 2028/29 und zusätzlich im April 2029 auf, nach derzeitigem Stand, 563 € erfolgen. Unklar ist, ob sich der Grundbedarf im BAföG weiter erhöhen wird, wenn sich auch der Grundbedarf der Grundsicherung bis dahin erhöht.
3. Elternabhängige Förderung – Einkommen
Bei Elterneinkommen sollen die Freibeträge regelmäßig steigen. So sollen mehr Anspruchsberechtigte in die Förderung kommen. Geplant ist eine jährliche Erhöhung um 1,5%. Derzeit betragen die Freibeträge 1.690 €, sofern sie alleinstehend sind, verheiratete Eltern haben einen gemeinsamen Freibetrag von 2.540 €.
Unklar ist, ab wann die Steigerung beginnen soll. Nach einigen Berichten wird das WiSe 2028/29 als Startpunkt genannt.
4. Kranken- und Pflegeversicherung
Es ist eine Anhebung vorgesehen, aber wir haben noch keine Erkenntnisse darüber, wann diese kommen soll und in welcher Höhe.
5. Verfahrensbeschleunigung
Es ist geplant die Antragstellung und auch die Bearbeitung weiter digital zu vereinfachen. Das soll dazu führen, Anträge schneller zu bearbeiten. Derzeit befindet sich die digitale Antragstellung und Bearbeitung im Aufbau, und bisherige Updates haben immer wieder neue Probleme mit sich gebracht. Zudem gibt es immer noch keine Schnittstelle zwischen der digitalen Antragstellung (BAföG digital) und dem Fachverfahren (also der Antragsbearbeitung in der analogen oder digitalen Akte) in den BAföG-Ämtern selbst; die angekündigten Deadlines für Projekte zum voll digitalisierten Fachverfahren haben sich wieder und wieder verschoben.
Zu wenig, zu spät!
Die Reform wird vor allem von Studierendenvertretungen und Gewerkschaften stark kritisiert. So sei der Mietzuschlag von 440 Euro unterhalb des bundesweiten Durchschnitts von Mieten, welcher derzeit bei 512 Euro für ein WG-Zimmer liege.
Auch an der zeitlichen Umsetzung gibt es Kritik. Wenn die Anpassung der Bedarfssätze erst nachgelagert erfolgt, besteht die Gefahr, dass die Inflation bereits die Erhöhung auffrisst und die Studierenden damit weiterhin finanziell benachteiligt sind.
Unsere Einschätzung des Reförmchens
Studentische Armut ist ein großes Problem, das erleben wir auch im Beratungsalltag immer wieder.
Bundesweit erhalten nur rund 11% der Studierenden überhaupt BAföG, und dann auch nicht immer den Höchstsatz. Das ist zu wenig.
Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass es Studierenden zugemutet werden kann, in Armut zu leben. Die später höheren Gehälter würden eine temporäre, selbst gewählte Armut ausgleichen. Zudem sei eine fehlende Finanzierung nicht ausschlaggebend für das Abbrechen oder Nichtantreten eines Studiums.
Wir halten derartige Aussagen für Hohn. Deutschland befindet sich seit Jahren in einer Rezession und noch nie waren so viele Akademiker:innen nach dem Studium arbeitslos wie heute. Auch lässt sich mit einer guten Prognose zukünftigen Einkommens weder die Miete noch der Einkauf an der Supermarktkasse im Hier und Jetzt bezahlen. Wer jetzt nicht ausreichend finanziert ist, sei es durch BAföG oder das eigene Elternhaus, spürt die steigenden Kosten im Alltag besonders hart. Wer ausweichen muss auf Nebenjobs, um sich finanziell über Wasser zu halten, dem fehlt diese Zeit für das Studium. Wer nicht das Geld hat, um sich ausgewogen zu ernähren, aus schlechten Mietverhältnissen auszuziehen, oder wer für die Beschaffung von Studienmaterialien jeden Cent dreimal umdrehen muss, kämpft mit erhöhten psychischen und körperlichen Belastungen, die zu Folgeerkrankungen und in einigen Fällen auch zum Studienabbruch führen können.
Die meisten Kredite stehen Studierenden nicht zur Verfügung, und die Angst vor einer Verschuldung ist aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt groß.
Die aktuelle Reform und auch die aktuellen Regelungen bilden die Lebenswirklichkeit der Studierenden nicht ab. Das Reförmchen wird die Lebensqualität nicht merklich verbessern.
Wir fordern, dass das Paket früher umgesetzt wird, mit allen Maßnahmen. Zudem muss eine wirkliche Reform her, die die Bedarfssätze an die Realität anpasst und zudem die Inflation berücksichtigt. Auch eine gestaffelte Wohnpauschale wie sie z.B. schon im Wohngeld mit den Mietstufen existiert, kann durch eine an die örtlichen Preise angepasste finanzielle Unterstützung helfen, die Wohnungsnot und Armut von Studierenden zu verringern.
Quellen und Nachweise
Zur aktuellen Reform: https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-3119-bafoeg-refoermchen-2026.php
Kritik des Deutschen Studierendenwerks: https://www.studierendenwerke.de/beitrag/mein-appell-an-frau-baer-und-herrn-klingbeil-finden-sie-eine-einigung-fuer-das-bafoeg