Der Referentenentwurf zum 30. BAföGÄndG (im Folgenden Referentenentwurf genannt) wurde vor Kurzem veröffentlicht, begleitet von 13 Stellungnahmen.
Inzwischen wurde auch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (im Folgenden Regierungsentwurf genannt) veröffentlicht, der zu großen Teilen identisch zum Referentenentwurf ist. Insoweit sich die beiden Entwürfe unterscheiden, wird dies gekennzeichnet. Sofern wir nur vom Referentenentwurf sprechen, ist davon auszugehen, dass sich der Wortlaut im Regierungsentwurf nicht geändert hat.
Auch wir möchten den Referentenentwurf nicht unkommentiert lassen. In dieser Reihe werden wir mehrere Artikel zu den individuellen Themen veröffentlichen, in denen wir uns eingehend mit der Thematik auseinandersetzen werden. Begleitend stellen wir Ausschnitte aus dem Referentenentwurf und den Stellungnahmen zur Verfügung.
Die Dokumente und wichtige Quellen sind am Ende von jedem Artikel verlinkt.
Thema 4: Arbeiten neben dem Studium
Referentenentwurf
S. 10: „§ 23 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 wird durch die folgenden Nummern 2 und 3 ersetzt:
„2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden vorbehaltlich einer nach dem 1. April 2027 erfolgten Bekanntmachung nach § 35a Absatz 2 Satz 2 ein Betrag von 850 Euro,
3. für jedes Kind des Auszubildenden vorbehaltlich einer nach dem 1. April 2027 erfolgten Bekanntmachung nach §35a Absatz 2 Satz 2 ein Betrag von 770 Euro.““
S. 11: „§ 35a
Jährliche Anpassung der Freibeträge(1) Die in […] §23 Absatz1 Satz1 Nummer 2 und 3, Absatz 4 Nummer 1 sowie Absatz 5 […] genannten oder nach Absatz 2 Satz 2 zuletzt bekanntgemachten Freibeträge erhöhen sich jährlich jeweils zum 1. August, erstmals aber zum 1. August 2028, um 1,5 vom Hundert des jeweils zuletzt geltenden Freibetrags.“
Stellungnahmen
BDA
S. 2: „Statt einseitig Leistungen auszuweiten, ist es wichtig, Studierende mit BAföG dabei zu unterstützen, während ihres Studiums erste Praxiserfahrungen zu sammeln. Ein sinnvolles Signal und ein besserer Hebel als pauschale Erhöhungen bei Freibeträgen wäre, die aktuelle Grenze für einen anrechnungsfreien Zuverdienst von 603 € im Monat für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger zu erhöhen.“
LHG
S. 2: „Darüber hinaus wird in dem Gesetzesentwurf keine Maßnahme getroffen, die es Studenten ermöglicht, die niedrigen Bedarfssätze durch mehr Hinzuverdienst abzufedern. Nicht nur aus einer finanziellen Notwendigkeit für die Studenten heraus, sondern auch um akademische und berufliche Erfahrung gleichzeitig sinnvoll möglich zu machen, sollte die Hinzuverdienstgrenze neben dem BAföG auf den Grundfreibetrag der Einkommenssteuer erhöht werden.“
RCDS
S. 3, 4: „Perspektivisch sollte geprüft werden, die Zuverdienstregelungen weiter zu flexibilisieren. Studierende, die neben ihrem Studium praktische Berufserfahrung sammeln oder ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern möchten, dürfen hierdurch nicht benachteiligt werden. Das BAföG sollte Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative fördern, anstatt sie durch starre Einkommensgrenzen zu begrenzen.
[…]
Eine solche Reform würde die finanzielle Belastung arbeitender Studenten erhöhen und den Anreiz mindern, neben dem Studium einer Beschäftigung nachzugehen. Gerade für viele BAföG-Empfänger und Studenten mit begrenzten finanziellen Mitteln stellen Minijobs einen unverzichtbaren Bestandteil der Studienfinanzierung dar. Wer Studenten die Möglichkeit nimmt, unkompliziert und mit kalkulierbaren Abzügen einer Nebentätigkeit nachzugehen, erschwert Studienfinanzierung, Praxiserfahrung und den Übergang in den Arbeitsmarkt gleichermaßen. Statt neue Belastungen zu schaffen, sollte die Politik Erwerbstätigkeit neben dem Studium gezielt fördern.“
Eine Erhöhung der Einkommensfreibeträge für Studierende ist grundsätzlich erst einmal zu begrüßen.
Im Referentenentwurf geht es um Freibeträge für Studierende, die verheiratet sind und/oder Kinder haben. Das betrifft nur einen geringen Anteil der Bafögbeziehenden.
Studierende, die (Halb-)Waisenrente beziehen oder erhöhte Ausbildungskosten geltend machen können, profitieren ebenfalls von den geplanten Erhöhungen.
Die anderen Studierenden, die nur den Freibetrag nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BAföG erhalten, müssen auf Erhöhungen beim Mindestlohn und damit auch der Geringfügigkeitsgrenze (also dem Minijob) hoffen, die dann ins BAföG übernommen werden.
Aber die Hintergründe der Forderung nach höheren Freibeträgen und mehr Arbeitsmöglichkeiten sind oft problematisch, sodass wir einmal auf ein paar der wichtigsten Punkte eingehen möchten.
Jobben neben dem Studium? Unsere Raumfahrtministerin so: „Kein Drama.“
Wer viel arbeitet, hat weniger Zeit für das Studium. Das liegt nicht nur an den Grundsätzen von Raum und Zeit, sondern auch an der Verteilung der körperlichen, mentalen und emotionalen Resourcen.
Das Studium, welches nach den Regeln des BAföG innerhalb der regulären Förderdauer (also innerhalb der Regelstudienzeit) abgeschlossen werden soll, ist ausgelegt auf einen wöchentlichen Zeitaufwand von 40 Stunden, äquivalent zu einer Vollzeitstelle. Wer neben dem Studium noch einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat entweder weniger Zeit für das Studium selbst oder muss Abstriche bei Zeiten der Erholung und des privaten Lebens machen.
Laut der 22. Sozialerhebung des DSW von 2021 gehen Studierende im Durchschnitt 34,6 Stunden die Woche ihrem Studium nach und arbeiten im Durchschnitt 15,1 Stunden; damit liegen sie bei einer Wochenarbeitszeit von 49,7 Stunden.



Dazu kommt, dass das Ausüben eines Nebenjobs kein anerkannter Grund für eine Studienverzögerung nach dem BAföG ist. Somit kann die Verzögerung, die durch das Arbeiten neben dem Studium entsteht, im BAföG nicht berücksichtigt werden; auch dann nicht, wenn der Nebenverdienst zwingend notwendig für die finanzielle Sicherheit ist.
Zusätzliche Belastungen durch Erwerbstätigkeit
Die Techniker Krankenkasse hat Anfang des Jahres 2026 Studierende zu ihrem Gesundheitszustand befragen lassen. Erschreckend ist vor allem der Anstieg an Studierenden mit psychischen Belastungen, und auch der generelle Gesundheitszustand hat sich in den letzten 11 Jahren seit der Erhebung in 2015 verschlechtert. Im Vergleich zur Erhebung in 2023 lassen sich in einigen Bereichen leichte Verbesserungen erkennen.
Erschöpfung durch Stress steht aber nach wie vor an erster Stelle, wenn es um die Frage der gesundheitlichen Belastung und Einschränkung von Studierenden geht.


Während an erster Stelle dabei Stress durch Prüfungen steht, liegt direkt an zweiter Stelle die Mehrfachbelastung durch Studium und nebenbei arbeiten.
Wer dauerhaft unter erhöhtem Stress ist, weil neben dem Studium auch noch gearbeitet werden muss, um die Lebenshaltungskosten ausreichend zu sichern, der wird irgendwann Einbußen machen müssen. Höhere Anfälligkeit für Erkrankungen, Überarbeitung und Überlastung bis hin zum Burnout, und weitere Probleme können die Konsequenz sein. Schon jetzt beobachten wir einen rasant ansteigenden Anteil an Studierenden, die mit körperlichen, aber vor allem auch psychischen Erkrankungen durch die chronische Überlastung zu kämpfen haben.
Formen der Erwerbstätigkeit
Das Argument, schon während des Studiums berufliche Erfahrung (insbesondere im Hinblick auf den späteren Beruf) sammeln zu können, greift nur bedingt.
Allgemeine Kompetenzen wie Zeitmanagement, Haushaltsführung, Zuverlässigkeit und eine gesunde Balance zwischen Arbeit, Freizeit und Studium werden sicher auch bei den klassischen Studi-Jobs wie in der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche, im Supermarkt, bei der Warenverräumung und bei Lieferservices vermittelt werden können.
Aber viele Studierende arbeitet nicht in den Berufsfeldern, für die sie studieren.

Wer als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft einen Job findet, oder sogar als Mitarbeitende in Unternehmen (Maschinenbau, IT), Aushilfskraft in einer Kanzlei (Rechtswissenschaften), Aushilfslehrkraft (Lehramtsstudium) oder in sozialen Berufen (Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, etc.) arbeiten kann, erlangt tatsächlich vielleicht erste Einblicke in das spätere Berufsfeld, und kann damit auch schon etwas Geld verdienen. Aber nicht jede Arbeitsstelle gibt das her.
Vor allem die Hilfskraftstellen an den Hochschulen und Universitäten schwinden mit den drohenden und eintretenden Kürzungen in den Bildungseinrichtungen. Viele Verträge laufen aus und werden nicht mehr neu besetzt.
Mit dem potentiellen Wegfall des Minijobs und des Werkstudierendenprivilegs droht zudem aufgrund der steigenden Konsten für Arbeitgebende eine Verschlechterung. Entweder werden nicht mehr so viele Studierende eingestellt werden können, um die Personalkosten nicht weiter in die Höhe zu treiben, oder Studierende werden nur zu geringeren Gehältern eingestellt. Bisher verhindert der Mindestlohn das Absenken der Gehälter, aber schon das Aussetzen von Gehaltserhöhungen oder eine Erhöhung unterhalb der Inflationsrate während gleichzeitig steigender Lebenshaltungskosten kommt einer Gehaltsminderung gleich.
Zudem hat sich seit 2020 der Arbeitsmarkt stark verändert. Viele klassische Studi-Jobs sind durch Corona und die Lockdowns weggebrochen und konnten auch nicht von anderen Branchen aufgefangen werden. Bis heute haben sich vor allem die Gastronomie und die Veranstaltungsbranche nicht vollständig erholen können.
Für die Studierenden bedeutet das eine längere Jobsuche und einen wachsenden Druck, auch niedrigbezahlte Angebote zu schlechten Konditionen anzunehmen, um ausreichend finanziert zu sein. Vor allem Ausbildungs- und Arbeitssuchende mit ausländisch klingenden Namen sind zudem immer noch im Nachteil, wenn es um das Bewerbungsverfahren geht; das hat eine Umfrage der Universität Siegen aus dem Jahr 2025 zu diesem Thema ergeben.
Gründe für eine Erwerbstätigkeit
Zuguterletzt ist auch die Art und Weise, wie über arbeitende Studierende gesprochen und geschrieben wird, oft fernab der Realität.
Die Zahlen der Bafögbeziehenden sind generell zurückgegangen.
Dabei geben mehr Studierende aus Elternhäusern, in denen höchstens ein Elternteil die Hochschulreife oder einen beruflichen Abschluss erreicht hat, an, dass sie BAföG beziehen. Direkt danach kommen Elternhaushalte, in denen beide Eltern die Hochschulreife oder einen beruflichen Abschluss erreicht haben.
Dies sind die Gruppen, die als aus einem „nicht-akademischen Elternhaus“ stammend erfasst werden.
Studierende aus akademischen Elternhäusern sind mit 6%, bzw. 11% Bafögbeziehenden die kleinsten Gruppen.


Arbeit ist für viele Studierenden nicht einfach nur ein kleines Taschengeld obendrauf oder die Möglichkeit, für das spätere Berufsleben Erfahrungen zu sammeln oder Kontakte zu knüpfen, sondern existenzsichernd.
Bezeichnend ist vor allem die Anzahl der Studierenden aus nicht-akademischen Elternhäusern, für die die Erwerbstätigkeit neben dem Studium zu Finanzierung des Lebensunterhalts notwendig ist.
Im Vergleich zu Studierenden aus akademischen Elternhäusern beziehen prozentual mehr als doppelt so viele Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern BAföG. Sie haben auch den größten Anteil an Studierenden (51%), die die Erwerbstätigkeit neben dem Studium als voll und ganz notwendig erachten, um den Lebensunterhalt zu finanzieren; und das mit Abstand vor allen anderen Gründen für eine Erwerbstätigkeit.
Die BAföG-Sätze liegen weit hinter den Sozialsätzen zurück (über die Erhöhung der Bedarfssätze schreiben wir an anderer Stelle). Nach der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 03. Februar 2026 [https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_039_63.html] lag der Schwellenwert 2025 für Armutsgefährdung für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1.446 € im Monat. Wer unter 30 Jahre alt ist, nicht bei den Eltern wohnt und die Kranken- und Pflegeversicherung selber zahlt, hat im BAföG einen Höchstbedarf von 992 € im Monat. Damit liegt das BAföG 454 € unterhalb des Schwellenwerts von 2025. Studierende, die keine oder wenig finanzielle Unterstützung von den Eltern erhalten können und auf BAföG angewiesen sind, leben mit erheblichen Entbehrungen. Sie sind gezwungen, große Einbußen in ihrer Lebensqualität hinzunehmen, entweder durch langanhaltende Unterfinanzierung oder die Aufnahme einer Nebentätigkeit.
Zwar haben Studierende die Möglichkeit, gewisse Ermäßigungen durch subventionierte Mensen, das Semesterticket oder auch Wohnheimplätze zu erhalten. Diese Unterstützung reicht jedoch vielfach nicht aus, um die finanzielle Sicherheit wiederherzustellen.
[Im Übrigen hilft es an dieser Stelle auch nicht, die einzelnen Gruppen gegeneinander auszuspielen. BDA, wir schauen auf euch! „Die Anhebung der Bedarfssätze auf Grundsicherungsniveau darf nicht den Eindruck erwecken, die Lebenslagen von BAföG-unterstützten Studierenden und Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern seien vergleichbar.“ S. 2 eurer Stellungnahme.
Eine Analyse der finanziellen Probleme von Studierenden und der ihnen zur Verfügung stehenden Hilfs- und Unterstützungsangebote erfolgt an anderer Stelle, in einem zukünftigen Artikel.]
Es reicht also nicht, die Freigrenzen für Erwerbstätigkeit im BAföG anzuheben. Andere Bedingungen rund um das Studium müssen verändert werden, um die Situation von Bafögbeziehenden zu verbessern. Hier ein paar Vorschläge:
- Die Regelstudienzeit ist die Zeit, in der es Studierenden durch die Lehrangebote der Hochschulen möglich gemacht werden soll, den angestrebten Abschluss zu erreichen. Sie soll die Hochschulen verpflichten, alle abschlussrelevanten Lehrangebote in dieser Zeit zur Verfügung zu stellen. Anstatt für die Förderhöchstdauer im BAföG auf die Regelstudienzeit zu schauen, sollte lieber auf die tatsächliche Durchschnittsdauer für die entsprechenden Studiengänge geschaut werden, denn bundesweit schließen nur knapp 30% der Studierenden ihren Bachelor in Regelstudienzeit ab, beim Master sind es 51%. Das zeigt die Studienverlaufsstatistik 2025.
- Die Liste der anerkannten studienverzögernden Gründe in § 15 Abs. 3 S. 1 BAföG ist kurz und abschließend. Sie könnte um Gründe wie z.B. eine notwendige Erwerbstätigkeit erweitert werden.
- Arbeit sollte nicht notwendig sein, um sich im Studium finanzieren zu können, zumindest sofern es sich um ein Vollzeitstudium handelt. BAföG und Unterhalt sollten ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken und eine Armutsgefährdung auszuschließen. Die Stellschrauben hierfür sind viele: Erhöhung der Bedarfe, Ausweitung der Studienstarthilfe, Verringerung der Mietpreise und Lebensmittelkosten, Anerkennung von Sonderbedarfen wie Ausbildungskosten, Verbesserung der finanziellen Situation der Eltern, und mehr.
Die Gesetzesentwürfe sowie die Stellungnahmen und eine Synopse finden sich auf der Homepage des BMFTR zum 30. BAföGÄndG.
TK Dossier 2026: Wie geht’s Deutschlands Studierenden?
Die Studierendenbefragung in Deutschland, 2021: 22. Sozialerhebung des DSW
Universität Siegen: Ausbildungsplätze: Herkunft schlägt Leistung