Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung
Wohngeld
Die Sozialleistung zur Unterstützung bei niedrigem Einkommen, um einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums zu erhalten.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine unterstützende Sozialleistung, das in Form eines Zuschusses (d.h. ohne Pflicht zur Rückzahlung) ausgezahlt wird.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Menschen, die selber eine Wohnung mieten oder ein Heim bewohnen. Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Menschen, die Eigentum an einer Wohnung oder einem Haus haben.
Wer kann Wohngeld bekommen?
Wohngeld steht Menschen mit geringerem Einkommen zu, um die Belastung durch die Wohnkosten zu verringern.
Studierende können dann Wohngeld beantragen, wenn sie dem Grunde nach nicht mehr BAföG-berechtigt, aber anderweitig grundlegend finanziert sind.
(§ 20 Abs. 2 Nr. 1 WOGG)
Auch internationale Studierende können Wohngeld bekommen. Sollten sie aber einen Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG haben, kann es unter Umständen zu Problemen mit dem Aufenthalt kommen, insbesondere wenn sie sich durch ein Sperrkonto oder eine andere Person mit Einkommen abgesichert sind.
Was bedeutet es, "dem Grunde nach nicht (mehr) BAfög-berechtigt" zu sein?
Dem Grunde nach nicht (mehr) BAföG-berechtigt ist, wer zumindest für eine bestimmte Zeit vom Bezug von BAföG ausgeschlossen ist.
Das ist z.B. dann der Fall, wenn das Studium ein Zweitstudium ist, das Fach oder die Fachrichtung unbegründet zu spät gewechselt wurde oder die Förderungshöchstdauer bereits überschritten ist. Dies sind Gründe, die zumindest für eine bestimmte Zeit unveränderlich sind und vom Erhalt vom BAföG ausschließen.
Wenn der BAföG-Satz bei 0 € liegt (z.B. aufgrund von zu hohem elterlichen Einkommen, eigenem Einkommen oder Vermögen), dann besteht noch eine BAföG-Berechtigung dem Grunde nach, denn hier geht es nur um die Höhe des BAföG, nicht um die Berechtigung zum Erhalt von BAföG selbst. Sollten sich die über die Höhe entscheidenden Tatsachen ändern, wird der BAföG-Satz neu berechnet.
Wer BAföG ausschließlich als Darlehen erhält (z.B. Hilfe zum Studienabschluss oder Sanktionssemester nach einem zweiten Fachrichtungswechsel), ist wohngeldberechtigt (20.22 WoGVwV).
Wer grundsätzlich bafögberechtigt wäre, aber ein Vollstipendium erhält und deswegen vom BAföG ausgeschlossen ist, kann für die Dauer der Förderung ebenfalls Wohngeld beantragen.
Was ist eine grundlegende Finanzierung?
Um überhaupt Wohngeld erhalten zu können, muss zunächst die grundlegende Finanzierung durch die Antragstellenden selbst nachgewiesen werden.
Relevante Finanzierungsmittel sind unter anderem Lohn und Gehalt, Unterhalt, Vollstipendien, Darlehen, Erspartes oder auch BAföG als Hilfe zum Studienabschluss.
Mindestens 80% der regelmäßig anfallenden, monatlichen Ausgaben müssen eigenständig finanziert sein.
Was ist die Plausibilitätsprüfung?
Wohngeld soll unterstützen und nicht die Grundfinanzierung bilden.
Mit der Plausibilitätsprüfung wird geprüft, ob der Haushalt mindestens 80% der regelmäßigen monatlichen Ausgaben (Bedarf) selber finanzieren kann.
Bei Studierenden werden nicht die Bedarfssätze aus dem SGB XII angenommen; es wird eine individuelle Rechnung gemacht.
Dafür gibt es das Formblatt Fragebogen für Studierende und Auszubildende (bereitgestellt als Direktdownload von der Stadt Bielefeld).
Was ist ein gemeinsamer Haushalt?
Ein gemeinsamer Haushalt stellt immer auf den Willen der BewohnerInnen ab, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Insbesondere geht es hier aber um eine rechtliche Verantwortung wie bei Eltern und Kindern oder Eheleuten, sowie eine finanzielle Verantwortung.
(§ 7 SGB 2)
Das sind also immer die antragstellende Person selbst, Eltern, Kinder Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und sonstige Verwandte. Darunter zählen aber auch nicht verwandte Personen, die „mit einem Haushaltsmitglied so zusammenleb[en], dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 WoGG)
PartnerInnen können zum gemeinsamen Haushalt gehören, wenn sie über Einkommen und Vermögen der anderen Person verfügen dürfen (z.B. wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, dass ihr Zugriff auf das Konto der anderen Person habt).
WG-Mitbewohnende gehören nicht zum gemeinsamen Haushalt.
Wonach richtet sich die Höhe?
Die Höhe wird berechnet anhand der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder und der zu berücksichtigenden Miete (bei der Mietwohnung) oder Belastung (beim Eigentum).
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag kann auf Papier oder in NRW auch digital gestellt werden.
Die Stadt Bielefeld hat alle erforderlichen Antragsdokumente online zur Verfügung gestellt: Wohngeld (WoGG)
Einen Wohngeldrechner für eine erste Einschätzung sowie die Möglichkeit eines Online-Antrags wird bereitgestellt vom MHKBD: Wohngeldrechner
Eingereicht werden müssen für gewöhnlich folgende Unterlagen:
- Antrag auf Mietzuschuss
- Anlagen Zusatzeinkünfte/Vermögen
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und/oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Mietbescheinigung
- Fragebogen für Studierende und Auszubildende
- Nachweise, wenn erforderlich
Weitere Unterlagen sollten eingereicht werden, sofern sie auf eure Lebenssituation zutreffen oder die Wohngeldbehörde diese fordert.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt. Dort gibt es auch die benötigten Formulare.
Wann wird der Antrag gestellt?
Wohngeld kann frühestens ab dem Monat erhalten werden, in dem erstmalig der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Das heißt, ihr müsst spätestens am letzten Tag des Monats euren Antrag stellen, damit ihr noch für den gesamten Monat Wohngeld bekommt.
Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate, sodass eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll ist. Wohngeld wird in der Regel immer nur für ein Jahr gewährt, danach muss ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.
Stipendien
Warum überhaupt ein Stipendium bekommen?
Einen Anspruch auf ein Stipendium gibt es nicht und die Stipendiengeber haben eigene, oft hohe Anforderungen an die BewerberInnen.
Wer aber für ein Stipendium ausgewählt wird, kann davon in vielerlei Hinsicht profitieren.
Beim Stipendium geht es für viele Studierende vorrangig um eine finanzielle Förderung. Anders als bei Leistungen wie BAföG, die zumindest anteilig zurückgezahlt werden müssen, muss das Stipendium nicht zurückgezahlt werden, auch nicht anteilig. Es werden also keine Schulden aufgenommen.
Zusätzlich bieten Stipendien in der Regel weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die StipendiatInnen während und auch nach ihrem Studium helfen können.
Diese ideelle Förderung kann, abhängig von den einzelnen Stiftungen und Förderungswerken, bedeuten, dass es ein großes Netzwerk gibt, mit Workshops, Treffen, Veranstaltungen und vielen Mit-StipendiatInnen, die aus ihrer eigenen Erfahrung berichten und beim sozialen Rückhalt und Networking unterstützen können.
Auswahlkriterien der Stipendiengeber
Jede Stiftung hat eigene Auswahlkriterien, nach denen sie ihre StipendiatInnen auswählen. Generell haben sich aber vor allem drei Kriterien entwickelt, die in der Regel immer relevant sind für eine erfolgreiche Bewerbung.
Leistungen
Gute Noten helfen, es braucht aber nicht immer einen Einserschnitt, um eine erfolgreiche Bewerbung zu schreiben. Einsatz zeigen, interdisziplinär zu sein (auch mal über den eigenen Tellerrand zu schauen) und auch Fortschritt zeigen kann ebenso wichtig sein, um Stipendiengeber davon zu überzeugen, dass du für das Studium und auch für das Stipendium geeignet bist.
Gesellschaftliches Engagement
Nicht nur die akademische Leistungsfähigkeit ist wichtig, sondern und vor allem auch, wie sich die StipendiatInnen in die Gesellschaft einbringen.
Ehrenamtliches Engagement zeigt, dass du dich für andere interessierst und die Gesellschaft positiv beeinflussen möchtest. Politisch, sozial, öffentlich oder privat, im Verein, in der Gemeinde oder auch woanders.
Eigene Werte
Zuletzt müssen deine eigenen Werte und Vorstellungen natürlich auch zu der Stiftung passen, bei der du dich bewirbst. Lies dir also mal durch, wofür die Stiftung steht und welche Personen oder Personengruppen sie unterstützen möchte, und ob du dich damit identifizieren kannst.
Welche Stipendien gibt es?
Die 13 großen Begabtenförderungswerke lassen sich in diese Gruppen einteilen:
- Parteinah
- Konfessionell
- Gewerkschaftsnah
- Wirtschaftsnah
- Studienstiftung des deutschen Volkes
Zusätzlich gibt es das Deutschlandstipendium, welches von den Hochschulen selber vergeben wird und zur Hälfte privat und zur Hälfte vom Staat finanziert wird, und das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Es gibt auch viele kleinere, private Stiftungen, die Stipendien anbieten. Eine abschließende Liste gibt es nicht, und viele Stipendien stehen nur für einen kurzen Zeitraum oder für hochspezifische Studiengänge oder Bildungsbiografien zur Verfügung.
Aufstiegsstipendium
Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann.
- Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung
- besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Eine Altersgrenze gibt es nicht; wichtig ist, plausibel darzulegen, warum ein Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.
Diese Informationen kommen von den Seiten der SBB: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/kann-ich-mich-bewerben [Stand 10.03.2026]
Cusanuswerk [katholisch]
Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland im Rahmen staatlicher Begabtenförderung.
Wir haben den Auftrag, herausragend begabte katholische Studierende, Promovierende und Auszubildende in der Breite aller Fachrichtungen ideell und finanziell zu fördern. Die Geförderten sollen befähigt werden, ihre Talente und ihr Gestaltungsvermögen in christlicher Verantwortung dort einzubringen, wo die Zukunft des Gemeinwesens entschieden wird: in Staat, Gesellschaft und Familie, Wissenschaft und Kirche, Wirtschaft, Kultur und Medien.
Bewerbungsfristen
Die Registrierung bzw. Anmeldung zur Teilnahme am Auswahlverfahren für Studienanfänger muss in der Regel bis zum 1. Juli eines Jahres erfolgen. [...]
Der Bewerbungsschluss, zu dem Sie uns einen ausgefüllten Personalbogen, einen ausformulierten Lebenslauf sowie nach Möglichkeit Ihr Abiturzeugnis bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung einreichen, ist der 6. Juli.
Diese Informationen kommen von der Seite des Cusanuswerks: https://www.cusanuswerk.de/foerderung/allgemeine-informationen [Stand 10.03.2026]
Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren, das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken und letztlich damit zu einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beitragen.
Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählt neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.
Die Bewerbung für Studierende folgender Hochschulen erfolgt über den Studienfonds OWL: Universität Bielefeld, Universität Paderborn, Hochschule Bielefeld, Technische Hochschule OWL und Hochschule für Musik Detmold
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie die Bewerbungsfristen gibt es hier: https://www.studienfonds-owl.de/stipendien/deutschlandstipendium/bewerbung
Das Deutschlandstipendium kann mit dem BAföG kombiniert werden.
Diese Informationen kommen von den Seiten des BMFTR: https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/home/home_node.html [Stand 10.03.2026]
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk [jüdisch]
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk vergibt Stipendien an besonders begabte und engagierte jüdische Studierende und Promovierende sowie Promovierende mit einem fachlichen Bezug zum Judentum. Neben der finanziellen Unterstützung ist uns die ideelle Förderung besonders wichtig.
Informationen zur Studierendenförderung gibt es hier: https://eles-studienwerk.de/studierendenfoerderung/
Bewerbungsfristen
Jedes Jahr gibt es zwei Bewerbungszeiträume:
- In der Regel 1. bis 31. Oktober für die Aufnahme zum 1. April im darauffolgenden Jahr (Sommersemester)
- In der Regel 1. bis 30. April für die Aufnahme zum 1. Oktober desselben Jahres (Wintersemester)
Informationen zum Bewerbungsverfahren für das Studienstipendium sowie zu weiteren Stipendien des ELES gibt es hier: https://eles-studienwerk.de/auswahlverfahren-zum-stipendium/
Diese Informationen kommen von den ELES-Seiten: https://eles-studienwerk.de/stipendien-und-bewerbung/ [Stand 10.03.2026]
Evangelisches Studienwerk Villigst [evangelisch]
Für unsere Förderung suchen wir engagierte junge Menschen mit Begeisterung für das eigene Fach und guten Leistungen in Schule und/oder Studium. Bewerber*innen sollten außerdem soziale Kompetenzen, kritisches Reflexionsvermögen und ein ausgeprägtes Interesse an fachübergreifenden, gesellschaftlichen, religiösen und politischen Fragestellungen mitbringen.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Studieninteressierten und Studierenden und fördern Sie ohne Probezeit für die gesamte Studiendauer. Damit möchten wir Ihnen Zeit geben, das Studienwerk mit seinen vielfältigen Angeboten kennenzulernen und aktiv mitzugestalten.
Informationen zu den Voraussetzungen gibt es hier: https://www.evstudienwerk.de/stipendium/studium/voraussetzungen/
Bewerbungsfristen
- 1. Oktober bis 15. Januar (24 Uhr) für eine Förderung ab dem nächsten Wintersemester
- 1. April bis 15. Juli (24 Uhr) für eine Förderung ab dem nächsten Sommersemester
Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie eine Checkliste gibt es hier: https://www.evstudienwerk.de/stipendium/studium/bewerbung/
Diese Informationen kommen von den Seiten des Evangelischen Studienwerks Villigst: https://www.evstudienwerk.de/stipendium/studium/unser-stipendium/ [Stand 10.03.2026]
Friedrich-Ebert-Stiftung [SPD]
Seit 100 Jahren unterstützen wir begabte junge Menschen während ihres Studiums, ihrer Promotion und ihrer Ausbildung mit unseren Stipendienprogrammen. Fördern verstehen wir dabei sowohl materiell als auch ideell: Ein FES-Stipendium bedeutet finanzielle Sicherheit und die Einbindung in ein großes Netzwerk, in dem Demokratie aktiv gestaltet wird. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Bewerber:innen zur FES passen und die FES zu ihnen.
Wir vergeben Stipendien an
- Studierende aller Fachrichtungen
- Promovierende aller Fachrichtungen (außer Medizin)
- Auszubildende aller Fachrichtungen
Weitere Informationen zu den Stipendienprogrammen sowie den Bewerbungsverfahren der FES gibt es hier: https://www.fes.de/studienfoerderung/stipendium
Diese Informationen kommen von den Seiten der FES: https://www.fes.de/studienfoerderung [Stand 10.03.2026]
Friedrich-Naumann-Stiftung [FDP]
Du hast gute bis sehr gute Noten oder akademische Leistungen, interessierst Dich für Politik, bist engagiert und hast eine liberale, weltoffene Einstellung? Dann bist Du bei der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit genau richtig und kannst Dich hier um ein Studienstipendium bewerben. Wir fördern deutsche und ausländische Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen im Vollstudium studieren.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung kann nur über unser Onlinebewerbungsportal jeweils vom 1. - 30. April und vom 1. - 31. Oktober erfolgen.
Die Bewerbungstermine sind entsprechend jeweils der 30. April und der 31. Oktober jeweils 23:59 Uhr.
Diese Informationen kommen von den Seiten der Friedrich-Naumann-Stiftung: https://www.freiheit.org/de/stipendien-fuer-studierende [Stand 10.03.2026]
Hanns-Seidel-Stiftung [CSU]
Die Hanns-Seidel-Stiftung fördert nicht nur Studierende in Bayern. Die Stipendien können für Studiengänge in Deutschland, in Mitgliedsländern der EU und der Schweiz vergeben werden.
Bei einer möglichen Aufnahme in die Förderung …
- studiere ich noch mindestens drei Semester (HAW) bzw. vier Semester (Uni) in der Regelstudienzeit – ein anschließendes Masterstudium kann in diese Berechnung einbezogen werden
- an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland bzw. im grenznahen Ausland (EU-Länder und Schweiz).
Informationen zu den Voraussetzungen gibt es hier: https://www.hss.de/stipendium/wen-suchen-wir/
Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier: https://www.hss.de/stipendium/bewerbung/
Bewerbungsfristen
15. Dezember 2026 bis einschließlich 15. Januar 2027: Studierende und Promovierende
Diese Informationen kommen von den Seiten der HSS: https://www.hss.de/stipendium/ [Stand 10.03.2026]
Kredite und Darlehen
DAKA-Darlehen
Das DAKA-Darlehen ist ein zinsfreies Darlehen der Darlehenskasse der Studierendenwerke, einem Zusammenschluss der 12 Studierendenwerke in NRW.
Bis zu 12.000 € können aufgenommen werden. Es fallen zwar keine Zinsen an, aber es gibt eine Bearbeitungspauschale von 5% und Darlehensnehmende brauchen einen Bürgen.
Für mehr Informationen kommt bei der Studienfinanzierungsberatung vorbei, kontaktiert Frau Otteimkampe vom Studierendenwerk Bielefeld oder schaut auf der Seite des DAKA-Darlehens selber vorbei.
KfW-Studienkredit
KfW-Bildungskredit
Sozialdarlehen des AStA der Uni Bielefeld
Der AStA der Uni Bielefeld vergibt zinslose Darlehen von bis zu 1.000 Euro an Studierende in finanziellen Notlagen, die in kleinen Raten zurückgezahlt werden können. Damit wird geholfen, kurzfristige finanzielle Engpässe abzufedern – unbürokratisch und solidarisch.
Sozialreferat: https://asta-bielefeld.de/der-asta/sozref/
Erforderliche Dokumente und Darlehensvertrag: http://wordpress-asta.asta-bielefeld.de/wp-content/uploads/2025/10/Sozialdarlehensvertrag.pdf
Sozialdarlehen des AStA der HSBI
Studierende der Fachhochschule Bielefeld, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit, beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung dieser finanziellen Notlage zu beantragen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Sozialdarlehensordnung (SDO) und eines geregelten Antragsverfahrens.
Bis zu 600 Euro können beantragt werden.
Voraussetzungen
- Ordentliche Immatrikulation an der Hochschule Bielefeld
- Nachweis einer akuten finanziellen Notlage
- Bereitschaft zur Rückzahlung des Darlehens
Sozialreferat: https://asta-hsbi.de/referat-soziales-recht/
Erforderliche Dokumente und Hinweise: https://asta-hsbi.de/dokumente/