Diese Checkliste soll euch Unterstützung bei der Antragstellung geben. Die wichtigsten Punkte, die i.d.R. die Mehrheit der Antragstellenden betreffen, sind hier aufgeführt. Im Einzelfall ist es aber immer möglich, dass noch weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind. Diese solltet ihr nach Aufforderung vom Bafögamt einreichen.
Hier haben wir die Checkliste in Kurzversion zum Ankreuzen und Ausdrucken: Ausfüllbare Checkliste
Zusätzlich bieten wir einmal im Semester zwei Online-Vorträge an, in denen wir euch über eure Rechte und Pflichten im BAfög informieren und euch Zeile für Zeile durch die wichtigsten Formblätter begleiten.
Die Vortragsfolien könnt ihr euch hier herunterladen: BAföG Überblick und BAföG-Antrag
Erforderliche Unterlagen
Formblatt 01: Antrag auf Ausbildungsförderung (Erstantrag)
oder
Formblatt 09: Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (Wiederholungsantrag)
Sollten sich im Vergleich zum vorherigen Antrag euer Einkommen oder euer Vermögen maßgeblich geändert haben, benutzt bitte auch beim Wiederholungsantrag das Formblatt 01.
Formblatt 02: Bescheinigung nach § 9 BAföG
Diese Bescheinigung könnt ihr selber ausdrucken. Ihr findet sie in eurem campus Profil (Uni) oder im CAT (HSBI) neben eurer normalen Immatrikulationsbescheinigung. Falls eure Hochschule dies anbietet, könnt ihr in eurem Hochschulportal einstellen, dass sich das Amt selber die entsprechende Semesterbescheinigung herunterladen darf.
Bitte reicht nicht die normale Semesterbescheinigung ein, sondern die Bescheinigung nach § 9 BAföG!
Aktuelle Meldebescheinigung oder Kopie des Mietvertrages
Nur beim Erstantrag (sofern ihr nicht bei euren Eltern wohnt) oder bei Umzug erforderlich.
Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
Dieser Nachweis ist erforderlich, wenn ihr nicht mehr über die Familie versichert seid, i.d.R. ab dem 25. Lebensjahr. Beantragt wird dieser Nachweis direkt bei eurer Krankenkasse.
Solltet ihr schon über 30 Jahre alt sein, gibt es einen erhöhten Bedarfssatz. Hierzu müsst ihr dem Bafögamt eine Bestätigung über die höheren Beitragszahlungen von eurer Krankenkasse zukommen lassen.
Einige Krankenkassen bieten diese Bescheinigungen auch als Direktdownload über ihre Apps an.
Zusätzliche Unterlagen
Nachweis über Einkommen
Relevant ist euer Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum. Im BAföG gilt das
Zuflussprinzip, d.h. nur die Einnahmen sind zu berücksichtigen, welche innerhalb eures
Bewilligungszeitraumes auf eurem Konto (oder in eure Hand) eingehen.
Ihr könnt bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes noch Einkommen nachmelden. Dies
bietet sich vor allem dann an, wenn ihr schwankende Einnahmen habt und noch nicht
absehen könnt, wie viel ihr verdienen werdet, oder wenn ihr erst im laufenden
Bewilligungszeitraum einen neuen Job annehmt.
Nachweis über Vermögen
Maßgeblich ist euer Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung +/- 14 Tage.
Seid ihr unter 30 und habt weniger als 10.000 € Vermögen, kreuzt Zeile 63 beim Formblatt 01 an.
Seid ihr über 30 und habt weniger als 30.000 € Vermögen, kreuzt Zeile 64 beim Formblatt 01 an.
Damit erspart ihr euch die Vermögensnachweise.
Seit 2025 gibt es neue Formblätter, die bisher hauptsächlich online zur Verfügung stehen. Wer noch die alten Formblätter nutzt, findet diese Zeilen dort noch nicht. Nutzt für diesen Fall das zusätzliche Formular „Vereinfachte Vermögensfeststellung„.
Formblatt 04: Kinderbetreuungszuschlag
Für eigene Kinder bis 14 Jahre kann ein Kinderbetreuungszuschlag beantragt werden.
Formblatt 05: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Um ab dem 5. Fachsemester weiter gefördert zu werden, ist für jedes Studienfach spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters eine Leistungsbescheinigung erforderlich. Dieser Nachweis wird von den Prüfungsämtern oder Bafögbeauftragten der jeweiligen Fächer ausgestellt und bestätigt, dass ihr den üblichen Leistungsstand des 4. Semesters erreicht habt.
Dieser Nachweis kann für das dritte Semester vorgezogen werden. Dann habt ihr bis zum 4. Monat des 4. Semesters Zeit, eine Bescheinigung vorzulegen, dass ihr zum letzten Tag des 3. Semesters den üblichen Leistungsstand des 3. Semesters erreicht habt.
Könnt ihr diesen Nachweis nicht erhalten, wendet euch bitte an die Beratung. Beim Vorliegen wichtiger Gründe für Verzögerungen im Studium nach § 15 Abs. 3 BAföG kann dann eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises beantragt werden.
Flexibilitätssemester
Ein einziges Mal könnt ihr direkt im Anschluss an eure reguläre Förderung ein zusätzliches Semester BAföG erhalten, ohne Angabe von Gründen. Das Flexibilitätssemester kann nicht zur Verschiebung des Leistungsnachweises genutzt werden.
Dafür stellt ihr einen normalen Folgeantrag und nutzt entweder das Formblatt 10 oder hängt eine eigene Erklärung an.
Ich nehme von meinem Anspruch auf ein Flexibilitätssemester Gebrauch und beantrage Weiterförderung für ein Semester nach § 15 Abs. 4 BAföG.
Ort, Datum
Unterschrift, Förderungsnummer
Mehr Informationen findet ihr hier: Flexibilitätssemester
Unterlagen der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner
Formblatt 3: Erklärung der Eltern bzw. des Ehegatten/Lebenspartners
Jedes Elternteil muss ein eigenes Formblatt 3 ausfüllen, auch wenn keine Einkünfte bezogen wurden. Die Vorlage entfällt nur bei einer elternunabhängigen Förderung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BAföG.
Relevant sind immer die Einkommensverhältnisse von vor zwei Jahren, zurückgerechnet vom Jahr des ersten geförderten Monats im Bewilligungszeitraum.
Bsp: Ihr stellt euren Antrag am 15.07.2025 für das WiSe 25/26. Dann benötigt ihr die Einkommensunterlagen eurer Eltern aus dem Kalenderjahr 2023.
Kopiert den kompletten Einkommenssteuerbescheid inklusive der Hinweise und Belehrungen am Ende. Kann dieser nicht vorgelegt werden, sollte eine Arbeitgeber- oder Lohnsteuerbescheinigung oder der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid eingereicht werden. Zudem ist eine Zusatzerklärung erforderlich, sofern ein Steuerbescheid zukünftig noch ergeht.
Bei Bezug von Kurzarbeiter-, Kranken- oder Arbeitslosengeld ist ein Nachweis über die Höhe von Lohnersatzleistungen vorzulegen.
Bei Rentenbezug ist der Jahresbruttobetrag nachzuweisen durch den Rentenbescheid oder die Rentenanpassungsmitteilung von vor zwei Jahren.
Geschwisternachweise
Habt ihr Geschwister, die noch zur Schule gehen, selber in Ausbildung sind oder noch bei euren Eltern wohnen und arbeiten, können diese beim Elterneinkommen berücksichtigt werden.
Aktuelle Einkommensnachweise volljähriger Geschwister sind immer einzureichen.
Ab 16 Jahren werden Ausbildungsnachweise benötigt, z.B. Schul- oder Studienbescheinigungen, Ausbildungsvertrag, FSJ.
Riester, Grad der Behinderung
Alles, was vom Elterneinkommen abgezogen werden kann, ist gut für die Förderungshöhe und muss nachgewiesen werden: Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG, aktueller Schwerbehindertenausweis.
Tipps für die Antragstellung
Stellt den Antrag frühzeitig!
Die Bearbeitungszeiten im Bafögamt können mehrere Wochen bis mehrere Monate betragen. Ihr könnt euren Antrag auch schon stellen, wenn ihr noch gar nicht eingeschrieben seid.
Auch ein unvollständiger Antrag kann bereits abgegeben werden.
So könnt ihr die Antragsfrist wahren, auch wenn euch noch Unterlagen fehlen. Der Bescheid ergeht erst, wenn alle eure Unterlagen eingegangen sind. Wir empfehlen, zumindest das Formblatt 1 oder 9 ausgefüllt abzugeben und ggf. eine Notiz anzuheften, dass ihr schnellstmöglich alle weiteren Unterlagen einreichen werdet.
Füllt die Formblätter korrekt aus.
Achtet darauf, dass alle Felder ausgefüllt oder gestrichen werden und dass „Ja/Nein“-Fragen entsprechend angekreuzt sind.
Auch wenn die Schriftformerfordernis weggefallen ist, sollten alle Formblätter unterschrieben werden. Mit der Unterschrift bestätigt ihr, dass alle Angaben korrekt sind und der Antrag bearbeitet werden kann.
Kopiert euren fertigen Antrag.
So wisst ihr, was ihr reingeschrieben habt und könnt den nächsten Antrag hoffentlich problemlos ausfüllen.
Legt euch eine Akte an.
Packt alle Anträge in Kopie, Nachweise, Begründungen und auch die Briefe und Bescheide des Bafögamts in einen Ordner. So habt ihr immer alles griffbereit und könnt noch einmal nachschauen, was in der bisherigen Kommunikation mit dem Bafögamt passiert ist.
Tragt euch wichtige Termine in den Kalender ein.
Fristabläufe, Ablauf des Bewilligungszeitraumes, wann ein neuer Antrag gestellt werden sollte, Ende der Förderungshöchstdauer.
So verliert ihr nicht den Überblick und verpasst keine Fristen.
Stand: 08/2025