[30. BAföGÄndG] „Ohne Wohnung keine Arbeit“ – Wohnpauschalen, steigende Mieten und ein leerer Wohnungsmarkt

Der Referentenentwurf zum 30. BAföGÄndG (im Folgenden Referentenentwurf genannt) wurde vor Kurzem veröffentlicht, begleitet von 13 Stellungnahmen.
Inzwischen wurde auch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (im Folgenden Regierungsentwurf genannt) veröffentlicht, der zu großen Teilen identisch zum Referentenentwurf ist. Insoweit sich die beiden Entwürfe unterscheiden, wird dies gekennzeichnet. Sofern wir nur vom Referentenentwurf sprechen, ist davon auszugehen, dass sich der Wortlaut im Regierungsentwurf nicht geändert hat.
Auch wir möchten den Referentenentwurf nicht unkommentiert lassen. In dieser Reihe werden wir mehrere Artikel zu den individuellen Themen veröffentlichen, in denen wir uns eingehend mit der Thematik auseinandersetzen werden. Begleitend stellen wir Ausschnitte aus dem Referentenentwurf und den Stellungnahmen zur Verfügung.
Die Dokumente und wichtige Quellen sind am Ende von jedem Artikel verlinkt.

Thema 3: Anhebung und Wegfall der Wohnpauschalen

Referentenentwurf

S. 2: „Der Wohnzuschlag für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende wird zum Sommersemester 2027 (1.°April 2027) von 380 Euro um rund 16 Prozent auf 440 Euro angehoben […]“

S. 7: „§ 13 wird wie folgt geändert:

a)  In Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „380 Euro“ durch die Angabe „440 Euro“ ersetzt.“

Stellungnahmen

Campusgrün
S. 2: „Gerade in Groß- und Studierendenstädten ist der Betrag aufgrund der horrenden Mieten weit von der Lebensrealität entfernt. Eine Wohnkostenpauschale von 440 Euro reicht in den wenigsten Hochschulstädten aus, denn Studierende zahlen jetzt schon im Durchschnitt über 500 Euro. Auch WG-Zimmer sind seit 2020 um ca 21% gestiegen.“

DSW
S. 1: „Aber die Erhöhung von aktuell 380 Euro auf zukünftig 440 Euro ist bei durchschnittlichen Kosten für ein WG-Zimmer von 512 Euro auf dem freien Wohnungsmarkt bereits heute zu niedrig. Ein weiteres Semester ohne Anpassung lässt die aktuell BAföG-beziehenden Studierenden im Regen stehen. Im Sommer 2027 würde die Höhe der BAföG-Wohnkostenpauschale dem Stand der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2025 entsprechen. Wir fordern daher die Erhöhung bereits zum Wintersemester 2026/2027 sowie eine Dynamisierung der BAföG-Wohnkostenpauschale anhand der Düsseldorfer Tabelle.“

DGB
S. 1: „Die – an sich zu begrüßende – Anhebung der Wohnkostenpauschale für Studierende mit eigener Haushaltsführung auf monatlich 440 Euro soll um ein halbes Jahr, auf das Sommersemester 2027, verschoben werden. Das ist besonders kritisch, zumal die vorgesehene Höhe bereits heute für viele Studierende deutlich unten den realen Wohnkosten liegt. Für ein WG-Zimmer lagen die Kosten im Sommersemester 2026 bei durchschnittlich 512 Euro monatlich. Verschiedene Erhebungen haben in der letzten Zeit immer wieder gezeigt, dass Studierende besonders von Armut betroffen und mit ihren Mietkosten weit über dem Durchschnitt überlastet sind.“

BAföG ist ein Massenverfahren, und das zeigt sich auch bei der Wohnpauschale.
Zunächst ist erst einmal zu begrüßen, dass die Wohnpauschale zumindest für Studierende mit eigenem Hausstand (nicht bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern wohnend) angehoben werden soll, auch wenn dies viel zu spät kommt und die Erhöhung zu gering ausfällt. 440 € sind auch heute vielerorts nicht mehr ausreichend. Das zeigen die aktuellen Zahlen vom Moses Mendelssohn Institut, nach denen im Sommersemester 2026 für ein WG-Zimmer durchschnittlich 512 € anfielen.

Problematisch sind dabei vor allem die Schwankungen zwischen den einzelnen Orten; in Berlin kostet das durschnittliche WG-Zimmer 650 €, in München liegen die Preise bei gut 800 € und in Hamburg ist ebenfalls mit knapp 650 € für ein WG-Zimmer zu rechnen. In Sachsen (358 €) und Sachsen-Anhalt (372 €) sind die durchschnittlichen Preise dagegen weitaus niedriger. Auch das zeigen die Zahlen des Moses Mendelssohn Instituts.

Deswegen ist es nicht verständlich, warum die Erhöhung nicht auf die ortsüblichen Mietpreise angeglichen wird. Ein ähnliches Verfahren ist aus dem Wohngeld bekannt, dort gibt es 7 Mietstufen, denen die Wohnorte zugeordnet werden. Je nach Mietstufe kann dann eine maximale Unterstützung berechnet werden. Diese Mietstufen könnten im BAföG übernommen werden, um eine realistischere Einschätzung der tatsächlichen Wohnkosten zu erhalten und über das BAföG abzusichern.

Wegfall der Wohnpauschale für Studierende ohne eigenen Hausstand

Referentenentwurf

S. 14, Artikel 2: „§ 13 wird wie folgt geändert:
[…]

b) In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „59 Euro“ durch die Angabe „41 Euro“ ersetzt.“

S. 19, Artikel 9: „(2)  Die Artikel 2 und 6 treten am 1. August 2027 in Kraft.“


S. 15, Artikel 3: „§ 13 wird wie folgt geändert:
[…]

b) Absatz 2 Nummer 1 wird gestrichen.

S. 19, Artikel 9: „(3)  Die Artikel 3, 4 und 7 treten am 1. April 2029 in Kraft.“


S. 48: „Bei zu Hause wohnenden Studierenden ist davon auszugehen, dass der angehobene Bedarfssatz nach § 13 Absatz 1 ausreichend ist.“

Stellungnahmen

BA
S. 3: „3.1.1 Bewertung
Die BA begrüßt die Erhöhung der Bedarfssätze und den Wegfall der Wohnkostenpauschale für zu Hause wohnende Studierende als Verwaltungsvereinfachung.“

DSW
S. 2: „Warum für BAföG-beziehende Studierenden, die bei ihren Eltern wohnen, die Wohnpauschale verringert und ab 2029 gänzlich abgeschafft werden soll, erschließt sich uns nicht. Denn die Abschaffung träfe Familien, für deren studierende Kinder die Bedürftigkeit durch den BAföG-Bezug gegeben ist.“

DGB
S. 1: „Die geplante Abschaffung der Wohnkostenpauschale für Geförderte, die bei den Eltern wohnen, lehnen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften auf das Schärfste ab.“

fzs
S. 3, 4: „Die schlussendlich ersatzlose Streichung von § 13 II Nr. 1 mit der Begründung, der angehobene Bedarfssatz aus § 13 I sei ausreichend, offenbart aus unserer Perspektive ein fehlendes Verständnis für Armut. Zwar wird es Studierende geben, die BAföG beziehen, zuhause leben und ihren Eltern keine Miete zahlen müssen. Dennoch gibt es genügend Fälle in denen Kinder mit ihren Eltern faktisch ein WG-Leben führen und sich gleichberechtigt an den Wohnkosten beteiligen müssen. Der Gesetzentwurf unterstellt hingegen, dass das Wohnen im Elternhaus kostenlos sei. Der BAföG-Anspruch, vor allem auch da er elternabhängig ist, richtet sich maßgeblich an dem Einkommen der Eltern. Berechtig sind vor allem auch jene Studierenden mit Eltern in Armut. Gerade diese Familien leben nicht in einem abbezahlten Eigenheim, sondern in Mietverhältnissen. Viele wohnen zudem nicht freiwillig bei Elternteilen, sondern weil sich beide Parteien aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage keinen eigenen Wohnraum leisten können. Hinzu kommen die Studierenden, die Familienangehörige pflegen und deshalb im Elternhaus leben und sich an der Miete beteiligen.
[…] es besteht verstärkt die Gefahr, dass die Erhöhung der Bedarfssätze nicht den Studierenden zugutekommt, sondern mittelbar der Finanzierung der Wohnkosten des elterlichen Haushalts dient.“

Im Jahr 2022 haben 41,9 % der Haushalte im Eigentum gewohnt, im Umkehrschluss haben also 58,1 % aller Haushalte zur Miete gewohnt. Das ergibt sich aus den Zahlen zur Wohnsituation privater Haushalte vom Mikrozensus 2022.

Eigentumsquote in Deutschland in 2022
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Tabellen/tabelle-eigentumsquote.html

Haushalte mit wenig Einkommen wohnen häufiger zur Miete; es sind vor allem Haushalte mit höherem Einkommen, die im Eigentum leben. Auch das zeigt der Mikrozensus 2022.

Haushalte in Mietwohnungen, gestaffelt nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Tabellen/tabelle-wo2-mietwohnungen.html
Haushalte in Eigentümerwohnungen, gestaffelt nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Tabellen/tabelle-wo2-mietwohnungen.html

BAföG ist für Studierende aus Haushalten mit geringem Einkommen eine wichtige Stütze der Studienfinanzierung. Gerade sie kommen aber auch oft aus Haushalten, die zur Miete wohnen, und sie zahlen dort auch oft anteilig Miete. Zahlen sie keine Miete, so verursachen sie jedoch zumindest Mehrkosten in anderen Bereichen. Da sie eine Person mehr im Haushalt sind, muss der Wohnraum auch entsprechend groß sein, für den Eltern für gewöhnlich mehr Miete zahlen müssen als für eine kleinere Wohnung. Zudem entstehen höhere Nebenkosten, da die Studierenden Strom, Wasser, Heizung und dergleichen nutzen.

Damit entsteht mitunter eine dreifache Benachteiligung von Studierenden ohne eigenen Hausstand (im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebend):

  • Rausfall aus anderen Sozialleistungen wie dem Wohngeld und Abzüge bei anderen Sozialleistungen wie der Grundsicherung, sofern diese vom Haushalt beantragt wurden
  • Wegfall der Wohnpauschale trotz Mehrkosten, mindestens durch Nebenkosten und Bedarf an größerem Wohnraum
  • die Erhöhung der Bedarfssätze wird mindestens anteilig aufgefressen durch den Wegfall der bisherigen Wohnkostenpauschale und führt zudem zu einer höheren Anrechnung des BAföG bei den anderen Sozialleistungen wie der Grundsicherung

Das ist eine Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Studierenden, die im Elternhaus wohnen, gegenüber den Studierenden mit eigenem Hausstand, die von den Erhöhungen der Bedarfssätze beim Grundbedarf und der Wohnpauschale voll profitieren können.

Die allgemeine Wohnungsnot

Wenn Studierende dann doch ausziehen möchten, stehen sie vor einem weiteren Problem: dem geringen Wohnungsleerstand. Deutschlandweit wird 2022 von einem Leerstand von 4,3 % ausgegangen, davon seien aber gerade mal etwas mehr als ein Drittel der Wohnungen innerhalb der nächsten drei Monate bezugsfertig. [Mikrozensus 2022]

Die Zahlen in den Studierendenstädten sind dabei aber oft weitaus schlechter.
In Bielefeld liegt der Leerstand im Jahr 2026 bei 0,31 %.
In den drei größten Studierendenstädten sieht es nicht besser aus. Berlin hat eine Leerstand von 0,8 – 2,1 %, München hatte 2025 einen Leerstand von 0,61 % und Hamburg hatte 2022 einen Leerstand von 1,9 %.

Wohnheime sind eine günstigere Alternative, sofern dort Plätze zur Verfügung stehen. In Bielefeld ist für Wohnheimsplätze des Studierendenwerks derzeit mit einer Wartezeit von 3 – 4 Semestern zu rechnen.
In Berlin warteten laut einem Artikel von rbb24 aus dem Jahr 2024 im selben Jahr knapp 5.000 Studierende auf einen der rund 9.200 Wohnheimsplätze des Studierendenwerks Berlin.
In München betragen die Wartezeiten in den Wohnheimen des Studierendenwerks München Oberbayern derzeit zwischen 1 – 6 Semestern, je nach Wohnheim und Wohnbedürfnissen.
Das Centrum für Hochschulentwicklung berichtet, dass laut ihrer Erhebung zwischen 2024 und 2026 bundesweit nur 15,2 % aller Studierenden in Wohnheimen wohnen, 27,9 % dagegen wohnen noch bei ihren Eltern. Das Deutsche Studierendenwerk berichtet, dass 2025 allein bei 11 der 57 Studierendenwerke knapp 33.000 Studierende auf Wohnheim-Wartelisten gestanden haben.


Die Gesetzesentwürfe sowie die Stellungnahmen und eine Synopse finden sich auf der Homepage des BMFTR zum 30. BAföGÄndG.

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