Ihr stellt euren Bafögantrag und dann geht das Warten los.
Währenddessen beginnt schon das neue Semester, euer alter Bewilligungszeitraum ist längst abgelaufen und ihr steht ohne Geld da. Antragsstau im Bafögamt, Unterlagen die noch nachgereicht werden müssen, unerwartete Probleme oder auch besondere Verfahren wie ein Vorausleistungsantrag oder ein Verlängerungsantrag können dazu führen, dass ihr erst Monate nach der Antragstellung wieder BAföG erhaltet.
Um dem vorzubeugen, solltet ihr JETZT schon euren Folgeantrag für das Wintersemester stellen.
Wie weiß ich, ob ich wieder einen Antrag stellen muss?
In der Regel wird BAföG für ein bis zwei Semester bewilligt, danach endet der Bewilligungszeitraum und ihr müsst erneut einen Antrag stellen.
Schaut auf euren letzten Bescheid vom Bafögamt. Rechts oben ist ein Kasten mit eurer Förderungshöchstdauer. So lange könnt ihr insgesamt maximal gefördert werden.
In der Tabelle darunter ist euer letzter Bewilligungszeitraum zu finden. Steht dort 08.2024 (HSBI) oder 09.2024 (Uni)? Dann wird es Zeit, einen neuen Antrag zu stellen, denn euer Bewilligungszeitraum endet am 31. August 2024 (HSBI) oder am 30. September 2024 (Uni).
Wenn ein Antrag spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes im Wesentlichen vollständig beim BAföG-Amt vorliegt, besteht ein Rechtsanspruch auf Weiterförderung ohne Zahlungsunterbrechung.
Dies beinhaltet die eigene Erklärung zu Einkommen und Vermögen sowie die Einkommenserklärungen der Eltern bzw. Ehepartner. Für Studierende im 4. Semester wird zum Ende des 4. Semesters auch der Leistungsnachweis gefordert. Diesen könnt ihr ins 3. Semester vorziehen und bis zum Ende des 4. Monats des 4. Fachsemesters (HSBI: Juni, Uni: Juli) noch nachgereicht werden. Also informiert euch, ob ihr auch schon auf diesem Weg den Leistungsnachweis erbringen könnt.
Eine Checkliste für die Antragstellung findet ihr hier.
Sie soll euch beim Ausfüllen der Formblätter unterstützen und Verzögerungen bei der Bearbeitung eures Antrags durch fehlende Unterlagen vermeiden.
Im Download-Bereich vom Bafögamt findet ihr ebenfalls eine Checkliste sowie eine Anleitung, wie ein Bescheid zu lesen ist.
Wie gebe ich den Antrag ab?
Die erforderlichen Formblätter könnt ihr euch von der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen oder vorm Bafögamt oder dem Beratungscafé des AStA abholen.
Den Antrag könnt ihr beim Amt für Ausbildungsförderung im Universitätshauptgebäude im Gebäudeteil C2 abgeben (Briefkasten oder Poststelle) oder postalisch an das Bafögamt senden.
Wenn ihr eine Empfangsbestätigung haben möchtet (sinnvoll als Nachweis, dass ihr einen Antrag gestellt habt), könnt ihr euren Antrag als PDF an das Bafögamt schicken. Wie das geht, findet ihr auf der Seite des Bafögamtes.
Ihr könnt den Antrag auch online über BAföG digital stellen.
Was passiert nach der Antragstellung?
Fehlen noch Unterlagen, bekommt ihr Post vom Bafögamt mit einer Liste und einer Frist von i.d.R. zwei bis vier Wochen. Könnt ihr innerhalb der Frist nicht alle Unterlagen besorgen, meldet euch beim Amt und bittet um Fristaufschub.
Aufgrund der Vielzahl an Anträgen kann es zu langen Bearbeitungszeiten kommen.
Auch vollständige und bereits bearbeitete Anträge für das Wintersemester können frühestens am 29.08.2024 (HSBI) bzw. 27.09.2024 (Uni) beschieden werden. Die Zahlung und die Bescheiderteilung für den neuen Bewilligungszeitraum fallen zusammen. Vorab kann leider kein Bescheid erstellt und keine Info z.B. in Form eines Briefes versendet werden.
Bei Fragen oder Problemen?
Wendet euch an die Bafögberatung des AStA. Wir helfen euch, BAföG zu verstehen und stehen euch mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen einen guten Semesterstart!
Stand 09/2024