Die Geschichte unserer Beratungsstrukturen

In der Ausgabe 2|2022 der ZBS (Zeitschrift für Beratung und Studium haben wir zwei Artikel veröffentlicht, die sowohl die Geschichte der Beratungsstrukturen als auch unser derzeitiges Beratungsangebot genauer unter die Lupe nehmen.
Die Artikel stehen beim UniversitätsVerlagWebler inzwischen kostenlos zum Download zur Verfügung: Link zur Ausgabe 2|2022 im Online-Shop des Verlags

Den ersten Artikel möchten wir euch jetzt auch hier vorstellen.


Die Etablierung einer unabhängigen Beratungsstruktur als Unterstützung für Studierende im Rahmen der Verfassten Studierendenschaft – Bericht aus der Uni Bielefeld von Stefan Bröhl

One of the main keys for successful studies is a sufficient and reliable financial support. Since the financial back- ground should not determine and narrow the educational opportunities the federal government of Germany in- troduced the Federal Training Assistance Act (BAföG) about 50 years ago. But since there are a lot of restrictions, regulations and bureaucratic hurdles there is a need for an independant counselling service to address and clear insecurities, concerns and fears. How the student body established such a counselling will be outlined and in how far the general political context influenced the process.

Die Bafögberatung des AStA der Uni Bielefeld ist eine unabhängige Sozialrechtsberatung. Aufgrund des hohen Bedarfs an Beratung sowie des politischen Willens ab ca. 2004, eigene Beratungsstrukturen breiter aufgestellt anzubieten, entwickelte sich mit den Jahren ein eigenständiges Angebot mit dem Anspruch von kompetenter und professioneller Beratung im Rahmen der Verfassten Studierendenschaft. Die Gründe hierfür sowie die Entwicklung der Beratung sollen hier kurz skizziert und vorgestellt werden.

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist eine Teilkörperschaft der Hochschule, alle eingeschriebenen Studierenden sind automatisch Mitglied. Die VS hat verschiedene gesetzliche Aufgaben, zudem darf sie in NRW Semesterbeiträge erheben, um so ihre Aufgaben auch effektiv umsetzen zu können. Um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen, gab es schon früh einzelne unabhängige Beratungen sowie Kampagnen für die Schaffung günstigen Wohnraums, die Abwehr von Studiengebühren, den Ausbau des BAföG oder die Forderung eines Tarifvertrags für studentische Angestellte an der Hochschule. Es wird also eine doppelte Strategie von politischer Vertretung und Mobilisierung sowie konkreten Hilfsangeboten durch Beratungen oder Sozialdarlehen verfolgt. Aufgrund der Anzahl der Mitglieder konnten mit geringen individuellen Semesterbeiträgen Strukturen geschaffen werden, die nachhaltig und verlässlich funktionieren.

Das BAföG gibt es nun schon mehr als 50 Jahre, aber die Zielsetzung, durch Studienfinanzierung unabhängig von der finanziellen Herkunft Bildung und v.a. Hochschulbildung zu ermöglichen und eine höhere Bildungsgerechtigkeit herzustellen, ist doch stets von Einschränkungen, Sonderfällen und haushaltspolitischen Erwägungen geprägt gewesen. Dies hat auch zur Folge, dass der Anteil der durch BAföG geförderten Studierenden stets gesunken ist und aktuell einen historischen Tiefstand mit nur noch etwas mehr als 11% aller Studierenden erreicht hat.

Förderungsberechtigt sind nach Schätzungen etwa doppelt so viele Studierende, die jedoch von einer Antragstellung absehen. Die Bedarfe hinken meist deutlich dem Wachstum der Lebenshaltungskosten und Mieten hinterher, was letztlich zu einem Bedarfssatz unterhalb des Existenzminimums geführt hat. Was jedoch genau so politisch gewollt ist und aktuell durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Die Höhe des Bafög hängt meist weitgehend vom Einkommen der Eltern ab, da das Bafög nur die Differenz zwischen Bedarf und angerechnetem elterlichen Unterhalt leisten soll und die Grundsätze des Unterhaltsrechts stark verankert sind. Dem Massenverfahren jedoch sind Verwaltungsvereinfachungen geschuldet, die regelmäßig dazu führen, dass Auszubildende kein oder nur sehr wenig Bafög erhalten können, da ihre Eltern auf dem Papier ausreichend Einkommen haben und „nur“ andere Prioritäten bei der Verwendung dieses Einkommens zu haben scheinen, wenn sie diesem errechneten Beitrag zum Unterhalt nicht nachkommen. Der Begriff „Mittelstandsloch“ bezeichnet dieses Phänomen. Zudem wurde schon innerhalb weniger Novellen festgelegt, dass die Hälfte der Ausbildungsförderung in Form eines zinslosen Darlehens erfolgt, zeitweilig nach der „geistig moralischen Wende“ in den ersten beiden Kanzlerschaften Kohls sogar nur als Volldarlehen. Erst Anfang der 2000er Jahre wurde dann eine Kappung der Darlehensschuld auf 10.000 € eingeführt, um die Ängste vor Überschuldung zu verringern, die tatsächlich viele Berechtigte davon abhält, Bafög zu beantragen.

Folglich besteht von jeher ein Bedarf an unabhängiger Beratung zum BAföG, und recht lange wurde von der Studierendenschaft der Uni Bielefeld eine eigenständige Beratung im Umfang von 2 bis 3 Stunden pro Woche auf der Basis einer Aufwandsentschädigung angeboten. Fragestellungen und Anliegen der Studierenden behandelten meist Antragstellung, Fachrichtungswechsel, Anträge zum Aufschub des Leistungsnachweis bzw. Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

Anfang der 2000er Jahre führten die Unterfinanzierung der Hochschulen und steigende Studierendenzahlen einmal mehr zur Debatte um die Einführung von Studiengebühren. Diese sollten „lenkende Funktion“ haben und die Überschreitung der Regelstudienzeit sanktionieren. Die sogenannten Studienkonten und wurden von Rot-Grün mit Wirkung zum Sommersemester 2004 in NRW beschlossen. Die studentischen Proteste im Vorfeld hatten dies nicht abwenden können. Da damit gerechnet wurde, dass ca. bis zu einem Drittel der Studierenden betroffen sein würde, versuchten sich die meisten Studierendenschaften auf den Tag der Verschickung der Gebührenbescheide vorzubereiten und verschiedene Hochschulund Sozialpolitikreferate im Land vernetzten sich im Rahmen des LandesAStenTreffen NRW, um Informationen mittels eines Readers bereitzustellen und Beratungsangebote vorzubereiten. Im Bielefelder UniAStA arbeitete sich der Autor dieses Textes als langjähriger Hochschulpolitikreferent mitsamt fünf weiteren Referent*innen in die Thematik ein und erstellte Leitfäden, wie Gebührenerlasse beantragbar waren und wie Widerspruchsund Musterklageverfahren organisiert werden könnten. Die Beratungen gingen langsam los, doch als dann die Gebührenbescheide verschickt wurden, kam die allgemeine AStA-Arbeit aufgrund der schieren Anzahl an Anfragen mehr oder minder zum Erliegen und der Mangel an räumlicher und personeller Kapazität wurde deutlich.

Nach längerer, intensiver Debatte zwischen den koalitionstragenden Studierendenparlamentsgruppen wurde entschieden, dass die Beratung nicht länger durch die Referent*innen des AStA durchführbar war und auch eigene Räumlichkeiten mit der Hoheit der Raumgestaltung benötigt wurden.

Ein prägendes Merkmal der Verfassten Studierendenschaft ist die hohe personelle Rotation und damit verbunden ein rascher Verlust von Wissen, aufgrund der jährlichen Wahlen und der Beendigung des Studiums der Aktiven und des nicht institutionell gesicherten Wissenstransfers bei personellen Wechseln. So müssen sich Aktive das Wissen meist selbst aneignen oder bereits mitbringen. Die Schaffung von dauerhaften Beratungsressourcen konnte Kontinuität herstellen und den Grundstein zu einer Professionalisierung und zum Ausbau von Wissen und Kompetenz legen, um auch von der Hochschulverwaltung ernst genommen zu werden und zudem den „Kern-AStA“ zu entlasten. Als Beratungsraum wurde ein kleines Büro auf der sogenannten AStA-Galerie auserkoren, der gut sichtbar und erreichbar sowie angemessen ausgestattet und gemütlich eingerichtet war. Die Beratungen finden in offener Sprechstunde statt, also ohne Termin und so anonym wie gewünscht.

Hinsichtlich der weiteren praktischen Durchführung der Beratungen zum BAföG kann auf den Artikel „Ich hätte da mal eine Frage zum BAföG“ in dieser Ausgabe verwiesen werden.

Die Einarbeitung der Berater*innen ins Rechtsgebiet ist langwierig und wird deutlich einfacher durch Aufbereitung der Materie und Einführung durch erfahrene Berater*innen. Bis wenige Jahre nach der Jahrtausendwende wurden regelmäßig speziell für studentische Beratungen Einführungsseminare angeboten, organisiert über die GEW. Hier gab es die Möglichkeit, komprimiert einen Überblick und Einstieg zu erhalten. Flankiert wurde dies durch die dort als Arbeitsmaterial verteilten Reader und das Handbuch zum Bafög. Da diese Seminare jedoch nicht mehr turnusgemäß angeboten, jedoch immer mal wieder neue Berater*innen ausgebildet werden müssen, sind wir dazu übergegangen, selbst auszubilden. Zuerst mittels oben genannter sowie selbst geschriebener Reader und Vertiefungen zu bestimmten Schwerpunkten samt Übungen, und schließlich konkret in der Beratung am Fall und einer Nachbereitung. Dies hat sich als schnelle und effektive Methodik erwiesen.

Auch als langjährige*r Berater*in lernt man immer was Neues dazu, da der Umfang und die Komplexität der Materie so enorm sind, dass abseitige Problematiken oder Wechselwirkungen zu anderen Rechtsgebieten (bspw. Erbrecht, Steuerund Unterhaltsrecht) immer wieder verlangen, genau zu recherchieren und dann im Team diese besonders komplizierten Sachlagen durchzusprechen.

Einen deutlichen Schub erfuhr der Beratungsbedarf, als in NRW nach den Studienkonten allgemeine Studiengebühren eingeführt wurden, ein Wahlversprechen der CDU, mit der sie die Landtagswahlen gewann. Durch die bildungspolitischen Pläne der Bundesministerin Schavan schließlich, das BAföG abzuschaffen und durch ein reines Studienkreditsystem zu ersetzen sowie die Umstellung des Studienmodells auf Bachelor und Master wurden die Hochschulen und Studierendenschaften stark politisiert, schließlich waren alle mehr oder weniger stark betroffen. Die „soziale Frage“ der unterschiedlich starken Belastung der Studierenden durch die Verdichtung des Studiums und Erschwerung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Studium sowie unterschiedlich starke finanzielle Unterstützung durch die Eltern führte zu einer breiten Anerkennung der Notwendigkeit unabhängiger Beratung.

Somit stieg die Zahl der Betroffenen abermals an und damit die Beratungsnachfrage, sodass ständig Überstunden anfielen bzw. die Beratung überlaufen war. Um einen Erlass der Studiengebühren zu erhalten, musste zuerst ein zur Bestreitung der Studiengebühren mit Zinsen belastetes Darlehen bei der NRW.Bank aufgenommen werden. Erst nach Ende des Studiums konnte dann durch die Vorlage eines Feststellungsbescheids des Bafögs und des darin genannten Gesamtbetrags der Erlass der Bafögdarlehensschuld beantragt werden. Die meisten Studierenden waren aber skeptisch, gerade aufgrund der Zinsbelastung und zusätzlichen Aufnahme von Schulden. Folglich musste seitens der studentischen Beratungen eine regelrechte Kampagne geführt werden, um Baföggeförderte auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und die berechtigte Skepsis auszuräumen. Durch die proaktive Beratung auch mit Informationsständen in der zentralen Unihalle wurde das Beratungsangebot noch bekannter und stärker in Anspruch genommen. Dadurch entstand eine starke Überschneidung der Beratungsfelder und eine Zunahme der gegenseitigen Verweise.

Nach Abschaffung der Studiengebühren erweiterte die Studierendenschaft das Feld der Beratung um Stipendien und Studienkredite, die zuvor mit Studiengebührengeldern von der Uni abgedeckt war. Die Studiengebührenberatung konnte endlich ihren Dienst einstellen, bis auf die Abwicklung der Studiengebührendarlehen, die sie noch knapp ein Jahrzehnt regelmäßig als „Altlast“ überlebte.

So entwickelte sich mit den Jahren ein breit gefächertes unabhängiges Beratungsangebot aufgrund des offensichtlichen Bedarfs und dem politischen Willen der Studierendenschaft. Finanziert wird dies durch die Beitragshoheit der Verfassten Studierendenschaft, die dadurch ihrem gesetzlichen Auftrag der Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder nachkommt. Durch den solidarisch von allen gezahlten Sozialbeitrag entsteht so ein Budget, welches eine Festanstellung ermöglicht und auch den Berater*innen eine Perspektive und finanzielle Sicherheit eröffnet. Im Sinne der Studierendenschaft wiederum ist, langjährig ausgebildete und erfahrene Beschäftigte zu halten und so das Niveau und die Professionalität der Beratung zu sichern. Da es keinen Ausbildungsgang gibt, wird die Ausbildung selbst durchgeführt und dann größtenteils „on the job“ vertieft.

[Direktlink zum PDF der ZBS Ausgabe 2|2022, Beitrag auf S. 48-50]

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